Raserprozess Ludwigsburg Höchstgeschwindigkeit und Führerscheinentzug – das war der 11. Prozesstag

Das Auto des Angeklagten G. nach dem Crash – der Aufprall erfolgte laut Datenaufzeichnung mit 127 Stundenkilometern. Foto: KS-Images.de / Andreas Rometsch

Die Ereignisse vor Gericht zusammengefasst: Der Raser blieb bis 1,5 Sekunden vor dem Aufprall auf dem Gaspedal. Es ging aber auch um die lange Liste von Verkehrsdelikten.

Ludwigsburg: Oliver von Schaewen (ole)

Der 11. Prozesstag im Ludwigsburger Raserprozess hatte es in sich. Auf den ersten Blick mögen die von den Richtern verlesenen Vermerke unspektakulär wirken – doch die Fakten sprachen an diesem Tag für sich. Besonders die ermittelten Höchstgeschwindigkeiten belasteten die drei Angeklagten, die wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge vor Gericht stehen. Doch damit war der Prozesstag nicht beendet: Am Nachmittag rückten zudem Vorstrafen und mehrfache Führerscheinentzüge der Männer in den Fokus.

 

Bei dem Unfall, der sich um 20.03 Uhr im Abendverkehr ereignete, kamen die 23-jährige Merve und ihre 22-jährige beste Freundin Selin ums Leben. Der schwarze Mercedes der S-Klasse beschleunigte kurz vor der Kollision auf der Schwieberdinger Straße auf 157 km/h. Obwohl der Angeklagte kurz vor dem Aufprall abbremste, traf das Auto den Ford Focus noch mit 127 km/h.

Techniker des Landeskriminalamts hatten die Geschwindigkeiten ermittelt, ihre Ergebnisse wurden im Gerichtssaal verlesen. Sachverständige räumten eine mögliche Abweichung von rund vier Prozent ein – an der grundsätzlichen Aussagekraft der Messwerte ändere dies jedoch nichts.

Das Bremsmanöver von G. war zum Scheitern verurteilt

Die Zahlen zeichnen ein drastisches Bild des illegalen Autorennens, das sich der damals 32-jährige G. mit seinem ebenfalls angeklagten, drei Jahre älteren Bruder I. lieferte. Der von den Technikern ausgelesene Recorder des Airbag-Systems belegt: Etwa fünf Sekunden vor der Kollision lag die Geschwindigkeit schon bei rund 125 km/h – und nahm weiter zu. Besonders schwer wiegt: Das Gaspedal war bis etwa 1,5 Sekunden vor dem Aufprall vollständig durchgedrückt. Das danach eingeleitete Bremsmanöver von G. war offenbar – bei einer solchen Geschwindigkeit – zum Scheitern verurteilt.

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann mehrere Polizeibeamte als Zeugen geladen. Sie hatten in den Tagen nach dem Unfall den Tatort dokumentiert. Gezeigt wurden unter anderem Videos und Lichtbilder von der Ausfahrt der Aral-Tankstelle sowie von der Strecke, auf der das Rennen stattgefunden hatte.

Dabei wurde deutlich, dass die Sicht für Merve, die mit ihrem Ford Focus aus der Tankstelle fuhr, durch Bäume auf dem Seitenstreifen erheblich eingeschränkt war. Zudem dürfte es in der Dunkelheit kaum möglich gewesen sein, die extreme Geschwindigkeit korrekt einzuschätzen, mit der sich der Mercedes näherte.

Ein Polizist schilderte, wie er sich mit dem Dienstwagen bei der Rekonstruktion des Unfalls vorsichtig in die Gegenfahrbahn vorgetastet habe. Das Linksabbiegen an der Aral-Tankstelle auf die andere Fahrbahnseite galt als nicht ungefährlich, war aber nicht verboten. Die Straßenverkehrsbehörde installierte nach dem Unfall ein Verkehrsschild, das nur noch das Rechtsabbiegen erlaubt.

„Es handelt sich hier offenbar um eine Gesetzeslücke.“

Prozessbeobachter, zum Wiedererteilen der Fahrerlaubnis für I.

Am Nachmittag des elften Verhandlungstages rückten dann frühere Verkehrsverstöße der Angeklagten in den Fokus – und der Umgang mit ihren Führerscheinen. Den beiden Brüdern I. und G. aus Ludwigsburg war die Fahrerlaubnis mehrfach entzogen worden, dennoch erhielten sie diese im Laufe der Jahre wiederholt neu.

Ein Prozessbeobachter sprach von einer „offenbaren Gesetzeslücke“, die es notorischen Verkehrssündern ermögliche, trotz gravierender Vorbelastungen von der Straßenverkehrsbehörde erneut einen Führerschein zu bekommen. Das positive Gutachten einer externen Firma zu I. wurde von der Führerscheinstelle im Landratsamt Ludwigsburg trotz anfänglicher Bedenken akzeptiert.

Die zwei Hauptangeklagten vor Gericht. Foto: Kovalenko

Die Fahrerlaubnisakte der beiden Brüder, das sich in den vergangenen Jahren permanent erweiterte und am Nachmittag des elften Tages von den Richtern vorgelesen wurde, zeugt von Uneinsichtigkeit. Immer wieder gerieten G. und I. mit dem Gesetz in Konflikt.

Besonders eindrücklich fiel die Bilanz beim Hauptangeklagten aus: 113 Einträge umfasst sein Register, 47 davon sind noch aktuell verwertbar. Die Delikte reichen von Fahren ohne Fahrerlaubnis über Tankbetrug und Unfallflucht bis hin zu wiederholten massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen – teils bis zu 41 km/h über dem erlaubten Tempo. Ein Gutachten im Prozess belegt: Der Wagen von G. war mit 21 Zoll großen Rädern derartig unerlaubt aufgemotzt, dass die Betriebserlaubnis erloschen war.

Anschließend nahmen die Richter die Fahrerlaubnisakte seines Bruders I. in den Blick. Bei ihm sind den Ermittlern 51 Einträge aktuell verfügbar. Seine Deliktliste beginnt im Jahr 2012 und reicht bis 2025 – zweimal wurde sein Führerschein kassiert, auch er fuhr trotz des Verbots. Auffällig bei I. ist vor allem die Vielzahl an Trunkenheitsfahrten: Mehrfach wurde er mit Alkoholwerten um die eine Promille am Steuer erwischt. Hinzu kommen schwere Vergehen wie Fahrerflucht.

Trotz vieler Delikte erhielt I. seine Fahrerlaubnis zurück

In einem Fall habe er versucht, so der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann, während einer rücksichtslosen Flucht in eine Sackgasse, einen Polizeibeamten anzufahren, der sich nur durch einen Sprung zur Seite retten konnte.

Auch hier äußerten Zuschauer im Saal Unverständnis darüber, dass I. trotz dieser Vorfälle immer wieder eine neue Fahrerlaubnis erhielt, zuletzt am 23. Januar 2025, etwa zwei Monate vor dem tödlichen Autorennen. Das Landratsamt habe noch im Oktober 2023 Zweifel an seiner charakterlichen Eignung geäußert, als I. nach einer erneuten 18-monatigen Führerschein-Sperre einen Antrag auf Fahrerlaubnis stellte, teilte das Gericht mit. Letztlich sei die Behörde aber dem Gutachten der Fremdfirma gefolgt, die I. begutachtet hat.

Norbert Winkelmann und seine Richterkollegen verbrachten viel Zeit damit, die Liste der Verkehrsdelikte vorzutragen. „Sie sind deshalb nicht getilgt worden, weil immer wieder neue Straftaten hinzukamen“, erklärte der Vorsitzende Richter.

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