Nach dem Mordurteil im Ludwigsburger Raserprozess ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Die beiden Hauptangeklagten haben wie angekündigt nun tatsächlich Revision eingelegt, teilte das Landgericht am Donnerstag mit. Damit wird das Urteil nun vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf mögliche Rechtsfehler überprüft. Der dritte Angeklagte akzeptiert derweil sein Urteil.
Das Landgericht hatte die beiden Männer wegen eines tödlichen Autorennens auf der Schwieberdinger Straße verurteilt. Der Angeklagte G. erhielt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Sein Bruder I., der im zweiten Fahrzeug unterwegs war und dem Unfall ausweichen konnte, wurde wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts nahmen beide den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf.
Mit der Revision ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig. Anders stellt sich die Lage beim dritten Angeklagten dar: Der Cousin der beiden Hauptangeklagten saß als Beifahrer im Auto von I. und war zuvor selbst an einem Rennen beteiligt gewesen.
Er wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Weder er noch die Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel eingelegt, das Urteil ist damit bereits rechtskräftig.
Der Zeitplan für die Revision
Bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird es noch dauern. Zunächst hat die zuständige Kammer in Stuttgart mehrere Wochen Zeit, die schriftlichen Urteilsgründe auszuarbeiten. Nach deren Zustellung können die Verteidiger ihre Revision innerhalb eines Monats begründen. Anschließend prüfen Staatsanwaltschaft und Generalbundesanwaltschaft den Fall, bevor die Akten nach Karlsruhe gehen.
Der Bundesgerichtshof prüft in der Revision ausschließlich, ob dem Urteil Rechtsfehler zugrunde liegen. Eine neue Beweisaufnahme findet nicht statt. Wie lange das Verfahren in Karlsruhe dauert, ist offen – erfahrungsgemäß kann sich die Entscheidung über Monate hinziehen.
Erst mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs steht endgültig fest, ob die Verurteilungen Bestand haben oder der Fall neu verhandelt werden muss.