Raserunfall in Ludwigsburg Raserei war Mord: Das erste Urteil dieser Art am Stuttgarter Landgericht

Das Wrack des Autos der zwei Frauen: Sie starben an der Unfallstelle. Foto: KS-Images/Rometsch (Archiv)

Zum ersten Mal wurde am Stuttgarter Landgericht ein Raserfall als Mord eingestuft. Aber diese Einstufung ist nicht neu: Das sind andere bekannte Fälle.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Es ist ein emotionaler Moment gewesen für die Verwandten der Toten: Am Dienstag wurde ein Raser wegen Mordes an Selin und Merve in Ludwigsburg verurteilt. Für das Stuttgarter Landgericht ein historischer Moment. Denn zum ersten Mal ist in Stuttgart ein Mann wegen eines Crashs, der durch Raserei verursacht wurde, wegen Mordes verurteilt worden. Sein Bruder, mit dem er um die Wette gerast war, wurde wegen versuchten Mordes verurteilt. Doch es gibt schon andere Fälle an anderen Gerichten. Wo wurde wie geurteilt?

 

Im Frühjahr 2019 starb ein junges Paar an der Rosensteinstraße in Stuttgart, als ein Jaguar mit gut 160 Stundenkilometern in ihren Kleinwagen krachte. Sie waren sofort tot. Ricardo (25) und Jaqueline (22) hatten im Kino dort gearbeitet und wollten gerade nach Feierabend vom Parkplatz fahren. Sie waren sofort tot. Der Fahrer, ein damals 20 Jahre alter Mann, bekam eine Jugendstrafe von fünf Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn damals zunächst auch wegen Mordes angeklagt.

Die Strafkammer unter dem Vorsitz der Richterin Cornelie Eßlinger-Graf urteilte aber nach dem Raserparagraphen 315d. Dieser kann auch Anwendung finden, wenn es kein Wettrennen gegen einen anderen Raser ist, sondern man alleine unterwegs ist und unverhältnismäßig stark beschleunigt. Dass er den Tod anderer billigend in Kauf genommen hätte, zu dieser Auffassung kam die Kammer damals nicht.

Das erste Mordurteil: Der Ku’damm-Raser

Der Fall des sogenannten Ku’damm-Rasers hat im Jahr 2017 Rechtsgeschichte geschrieben. Nicht nur war es das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein Raser, der einen tödlichen Unfall verursachte, eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes erhielt. In Reaktion auf den Fall wurde auch der neue Paragraph 315d geschaffen, um eine rechtliche Grundlage bei illegalen Autorennen zu haben.

Der damals 27-jährige Mann hatte sich mit einem Freund ein Rennen geliefert. Er war auf eine Kreuzung gefahren, obwohl die Ampel für ihn Rot gezeigt hatte. Sein Wagen rammte einen Geländewagen, an dessen Steuer ein 70-jähriger Fahrer saß, seitlich. Der Mann in dem Geländewagen kam ums Leben. Zeugen und Polizeibeamte sagten später, die Kreuzung habe einem Schlachtfeld geglichen. Der Geländewagen wurde 70 Meter weit geschleudert. Das Urteil drehte zwei Revisionsschleifen, bevor es rechtskräftig wurde.

Der Taxi-Raser von Hamburg

Auch wenn der tödliche Unfall später geschah, war das Hamburger Urteil das erste rechtskräftige Mordurteil nach einem Raserunfall. Der Bundesgerichtshof (BGH) billigte die Entscheidung 2019. Der Unfall war 2017 passiert.

Betrunken und ohne Führerschein hatte der damals 24 Jahre alte Mann ein Taxi geklaut. Die Polizei nahm die Verfolgung auf. Der Mann lieferte sich eine Jagd mit den Einsatzkräften. Dabei verlor er die Kontrolle und er rauschte mit mindestens 130 Kilometern pro Stunde frontal in ein Großraumtaxi. Zwischendurch war er auch bis zu 155 Stundenkilometer schnell gewesen. Ein Fahrgast starb, der Fahrer und ein weiterer Passagier erlitten schwerste Verletzungen.

Abschiebung trotz Geburt in Deutschland: Der Wollhaus-Raser

Just am Tag des Urteils im Ludwigsburger Fall fiel ein Urteil, das über die Zukunft eines Rasers aus Heilbronn entscheidet. Er hatte im Februar 2023 einen Unfall verursacht, weil er mit Tempo 170 durch die Wollhausstraße in der Heilbronner Innenstadt gefahren war – daher die Bezeichnung „Wollhaus-Raser“.

Am Dienstag wies das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage des Mannes gegen seine Abschiebung in die Türkei zurück. Der Mann ist in Deutschland geboren und aufgewachsen, hat aber einen türkischen Pass.

Er verlor die Kontrolle über sein Auto und raste in einen Wagen, in dem eine Familie saß. Der Mann am Steuer dieses Autos wurde getötet. Auch gegen den Heilbronner Raser erging ein Mordurteil. Weil während der ersten zwei Jahre der Haft der Eindruck entstanden sei, er würde sich nicht verändern, wurde die Abschiebung beschlossen – obwohl er in Deutschland aufgewachsen ist und keinerlei Verbindung zur Türkei hat und nicht aufgezeigt werden kann, wie eine solche Abschiebung zu seiner Veränderung beitragen soll. Sein Anwalt will nun gegen die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts Rechtsmittel einlegen.

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