Der Mann, der mit einem Jaguar einen tödlichen Unfall verursacht hat, bleibt in Untersuchungshaft. Mit einem Ergebnis des Gutachtens wird in der kommenden Woche gerechnet.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Bei den Ermittlungen gegen einen 20-jährigen Mann, der mit einem gemieteten Jaguar vor drei Wochen einen tödlichen Unfall an der Rosensteinstraße verursacht hatte, ermittelt die Staatsanwaltschaft weiterhin wegen fahrlässiger Tötung. Das teilte das Stuttgarter Amtsgericht am Mittwoch mit. Die Anwältin des Angeklagten zog unterdessen ihren Haftprüfungsantrag zurück. Sie hatte diesen kurz nach dem Erlass des Haftbefehls gegen ihren Mandanten gestellt.

 

Es liegt noch kein abschließendes Gutachten zu dem Unfall vor, bei dem eine 22-jährige Frau und ein 25-jähriger Mann ums Leben kamen. Jedoch soll es nach Informationen unserer Zeitung erste Hinweise geben, dass der Mann deutlich schneller unterwegs war, als man es in einer ersten Einschätzung angenommen hatte. Das ist ein Faktor, der bei der Bestimmung des Tatverdachts eine entscheidende Rolle spielt.

Bei dem Unfall kam ein junges Paar ums Leben

Bei dem Unfall hatte der 20 Jahre alte Stuttgarter an der Rosensteinstraße die Kontrolle über einen 550 PS starken Jaguar verloren, den er bei einem Verleih für Luxusmobile gemietet hatte. Er war gegen den Kleinwagen eines Paares geschleudert, der auf der gegenüberliegenden Straßenseite gerade aus einer Ausfahrt der Tiefgarage unterm Ufa-Kino auf die Straße einbiegen wollte. Der Fahrer und die Beifahrerin waren sofort tot.

Stuttgarter haben im Zuge des Unfalls in einer Umfrage Konsquenzen gefordert:

Ein Gutachter, der eingeschaltet wurde, hatte in einer ersten Einschätzung eine mögliche Geschwindigkeit des Unfallverursachers von 80 bis 100 Stundenkilometer angegeben. „Wir behalten uns immer vor, den Tatverdacht anzupassen“, sagt Heiner Römhild, der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Grundsätzlich werde aber erst einmal der Sachverhalt ermittelt, bevor eine endgültige Einschätzung komme. Diese Ermittlungen seien noch im Gange, ein abschließendes Ergebnis des Gutachtens liege noch nicht vor. Erst dann wisse man, ob in den weiteren Ermittlungen nach wie vor vom Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung auszugehen sei, oder ob eine Erweiterung des Tatverdachts auf Totschlag infrage komme. Als Totschlag könnte der Unfall gewertet werden, wenn die Geschwindigkeit so extrem war, dass man davon ausgehen kann, dem Fahrer wäre bewusst gewesen, dass tödliche Unfälle geschehen können, er diese Gefahr aber ignorierte. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung würde hingegen bedeuten, dass er seine Sorgfaltspflicht vernachlässigte, zum Beispiel durch ein Überschreiten des Tempolimits.