Wer Witwen- oder Witwerrente bezieht, aber gleichzeitig über ein eigenes Einkommen verfügt, bekommt die Rente unter Umständen gekürzt. Ab Juli steigt der geltende Freibetrag allerdings an. Wichtige Fragen und Antworten zur Rente für Hinterbliebene.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Ab Juli 2024 gibt es für Rentner in Deutschland 4,57 Prozent mehr Rente. Die Witwen- und Witwerrenten steigen ebenfalls entsprechend an. Damit wachsen automatisch die Freibeträge. Hinterbliebene dürfen mehr eigenes Einkommen haben, ohne dass ihnen die Witwen- und Witwerrente gekürzt wird.

 

Warum kann der Rentenanspruch geringer ausfallen?

„Bei der Witwenrente werden eigene Einkünfte angerechnet“, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Damit kann der Rentenanspruch am Ende geringer ausfallen. Ab dem 1. Juli dürfen Witwen und Witwer 1038,50 Euro netto pro Monat verdienen, ohne dass die Witwen- oder Witwerrente angetastet wird.

Für Hinterbliebene mit Kindern erhöht sich der Freibetrag je Kind um 220,19 Euro. Einkünfte oberhalb des jeweiligen Freibetrags werden zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

  • Ein Beispiel: Eine Witwe, deren Sohn noch zur Schule geht, hat ein eigenes Einkommen von 1600 Euro netto. Ihr Freibetrag von 1258,69 Euro wird damit um 341,31 Euro überschritten. 40 Prozent davon sind 136,52 Euro. Dieser Betrag wird der Witwe auf ihre Witwenrente angerechnet, sprich: Die Rente fällt genau um diesen Betrag niedriger aus.

Welche Rentenempfänger bekommen einen Zuschlag?

Eine weitere Neuerung: Für bestimmte Empfänger einer Witwen- oder Witwerrente gibt es ab Juli einen Rentenzuschlag. Bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent, bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 4,5 Prozent.

Dieser Zuschlag wird allerdings nur gezahlt, wenn der verstorbene Versicherte unmittelbar vor Beginn der Hinterbliebenenrente keine eigene Rente bezog und am Todestag nicht älter als 65 Jahre und acht Monate war.

Die Zuschläge gelten auch für Erwerbsminderungsrenten und Altersrenten, die sich unmittelbar an die Erwerbsminderungsrente anschließen. "Es muss dafür kein Antrag gestellt werden", erklärt Daniela Karbe-Geßler. Zuschlagsberechtigte erhalten im Juli 2024 automatisch einen Bescheid. Darin werden die Höhe des Zuschlags und der Zeitraum der Zahlung mitgeteilt.

Wer hat Anspruch auf Hinterbliebenenrente?

Stirbt der Ehepartner, wird es für Hinterbliebene finanziell oft eng. Dann greift der Staat ein. Im Jahr 2021 wurden laut der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) 4,5 Millionen Witwenrenten und 722 000 Witwerrenten gezahlt.

„Grundsätzlich haben Hinterbliebene Anspruch darauf, wenn sie bis zum Tod des Ehepartners mindestens ein Jahr miteinander verheiratet waren“, erklärt Samuel Beuttler-Bohn, Experte für Alterssicherung beim Sozialverband VdK. Gleiches gelte für eingetragene Lebenspartnerschaften.

„Stirbt der Ehepartner aber beispielsweise bei einem Unfall, besteht auch bei kürzerer Ehedauer ein Rentenanspruch.“ Außerdem muss der Ehepartner die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben und der Hinterbliebene darf nicht wieder geheiratet haben.

Steht auch Geschiedenen Witwenrente zu?

Auch Geschiedenen kann im Ausnahmefall eine Hinterbliebenenrente zustehen. „Einen Anspruch kann es für Scheidungen vor dem Juli 1977 geben“, betont Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Dafür muss man im letzten Jahr vor dem Tod des Ex-Partners zumindest einen Unterhaltsanspruch gehabt haben.

Erfolgte die Scheidung nach dem Juli 1977, könne dagegen eine Erziehungsrente aus der eigenen Versicherung gezahlt werden, sofern der Hinterbliebene selbst die Mindestversicherungszeit von 60 Monaten erfüllt und ein Kind unter 18 Jahren erzieht.

Wie stark unterscheiden sich Witwenrenten?

Finanziell kann sich die Witwenrente stark unterscheiden. „Je nach Alter können Hinterbliebene Anspruch auf eine kleine oder eine große Witwenrente haben“, erläutert Beuttler-Bohn. Eine kleine bekommen Hinterbliebene, die jünger als 47 Jahre alt sind, nicht erwerbsgemindert sind und kein Kind erziehen.

„Diese beträgt grundsätzlich 25 Prozent der Rente, die der Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hätte.“ Sie wird höchstens zwei Jahre nach dem Tod gezahlt. „Haben Witwen vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt das sogenannte ‚alte Recht’ und die Witwen bekommen die kleine Witwenrente unbegrenzt.“

Entfallen die Ansprüche bei erneuter Heirat?

Heiraten Hinterbliebene wieder, entfällt die Witwen- oder Witwerrente. „Mit der neuen Heiratsurkunde kann formlos eine einmalige Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten beantragt werden“, erklärt Braubach. Endet die neue Ehe zum Beispiel durch Scheidung, kann die ursprünglich gezahlte Hinterbliebenenrente erneut beantragt werden.

Wann beginnt die Witwenrente?

Die Witwenrente beginnt Beuttler-Bohn zufolge mit dem Todestag, sofern der Verstorbene noch keine eigene Rente bezogen hatte. Wurde bereits eine Rente bezogen, kann die Deutsche Rentenversicherung dem noch lebenden Partner die Rente des verstorbenen Ehepartners in den ersten drei Monaten in voller Höhe auszahlen.

Auf Antrag können die drei Renten sogar als Vorschuss, also in einer Summe, ausgezahlt werden. Dieser ist innerhalb eines Monats nach Eintritt des Todes beim Renten-Service der Deutschen Post zu stellen. Oft übernähmen das bereits die Beerdigungsinstitute, so Braubach.

„Die Antragsfrist bei Witwenrenten dauert vom Todestag an zwölf Monate“, betont Beuttler-Bohn. In diesem Zeitraum beantragte Hinterbliebenenrenten werden auch rückwirkend ausbezahlt. „Wird der Antrag später gestellt, beginnt die Rente erst ab dem Antragsmonat und kann nicht rückwirkend gezahlt werden.“

Wird eigenes Einkommen angerechnet?

Witwen und Witwer dürfen weiterhin arbeiten gehen. Überschreitet das eigene Nettoeinkommen aber eine bestimmte Grenze, wird die Witwen- oder Witwerrente ab dem vierten Monat gekürzt.

Aktuell darf das monatliche Nettoeinkommen bei Wohnsitz in den alten Bundesländern höchstens rund 951 Euro betragen, damit die Witwen- oder Witwerrente nicht gekürzt wird. In den neuen Bundesländern liegt der Freibetrag bei rund 938 Euro.

Reicht die Hinterbliebenenrente allein zum Leben?

„Aktuell müssen in der Tat vor allem viele junge Witwen und Witwer mit Kindern arbeiten gehen, da ihre Hinterbliebenenrente nicht zum Leben reicht“, sagt Beuttler-Bohn.

Die kleine Witwenrente betrug laut Beuttler-Bohn Ende 2021 durchschnittlich 250 Euro brutto monatlich und die kleine Witwerrente 228 Euro brutto. Dagegen lag die große Witwenrente durchschnittlich bei 777 Euro brutto und die große Witwerrente bei 419 Euro brutto.

Beuttler-Bohn: „Die Unterschiede resultieren aus den durchschnittlich geringeren eigenen Renten beziehungsweise Rentenanwartschaften der Frauen“. Zudem werde bei etwa 85 Prozent aller Witwer eigenes Einkommen angerechnet.