Benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis? Wir zeigen Ihnen ausführlich und detailliert , wie und wo Sie das Dokument beantragen können.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Ein polizeiliches Führungszeugnis kann dem Bundesamt für Justiz (BfJ) zufolge jede Person in Deutschland, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, entsprechend Paragraf 30a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) beantragen.

 

Unterschieden wird zwischen einem Privatführungszeugnis für eigene Zwecke und einem erweiterten Zeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde.

Wofür benötigt man ein polizeiliches Führungszeugnis?

Das polizeiliche Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister des BfJ und listet Strafen auf, die Gerichte gegen eine Person verhängt haben.

Das kann insbesondere für einen Arbeitgeber interessant sein. Zeugnisse, Abschlussdokumente und Versicherungsunterlagen muss in der Regel jeder einreichen, der eine neue Stelle antritt – und mitunter auch ein polizeiliches Führungszeugnis.

Darf der Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen?

„Das kommt auf das Arbeitsverhältnis an“, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Ein polizeiliches Führungszeugnis dürfe der Arbeitgeber nur verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse vorweisen kann. Ein solches Interesse könne, so der Experte, bei Berufen etwa im Sicherheits- oder Bankwesen oder im sozialen und pädagogischen Bereich vorliegen.

Wie kann man ein polizeilichen Führungszeugnis beantragen?

Dafür gibt es verschiedene Wege – entsprechend der Art des beantragten Führungszeugnisses:

1. Einfaches Führungszeugnis: Führungszeugnisse aus dem Polizeiregister werden in der Regel zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt. Den meisten Arbeitgebern reicht ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis aus – auch offizielles Privatführungszeugnis genannt. In dieser Urkunde ist vermerkt, ob Sie vorbestraft sind.

2. Erweitertes Führungszeugnis: Wenn Sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen Sie ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Aus diesem ist für den Arbeitgeber ersichtlich, ob Sie beim Umgang mit sogenannten Schutzbefohlenen in der Vergangenheit auffällig geworden sind. In diesem Dokument werden auch Vergehen aufgelistet, die nicht zu einer Vorstrafe geführt haben.

3. Behördenführungszeugnis: Eine weitere Version ist das Behördenführungszeugnis. Dieses Dokument wird nur von Behörden verlangt.

4. Europäisches Führungszeugnis: Dasselbe gilt auch für das Europäische Führungszeugnis, das für Personen aus anderen Staaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, gefordert wird.

Hier kommen Sie zum Flyer des Bundesamtes für Justiz: „Wie kann ich ein Führungszeugnis beantragen?“

Wer stellt ein polizeiliches Führungszeugnis aus?

Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Den Antrag hierfür stellen Sie auf lokaler Ebene bei der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind.

Was benötigt man für den Antrag?

Erforderlich für die Beantragung sind der Personalausweis oder Reisepass sowie 13 Euro für die gebührenpflichtige Ausstellung (Europäisches Führungszeugnis: 17 Euro).

Wie wird das polizeiliche Führungszeugnis beantragt?

Um ein polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Online: Die einfachste Methode ist, das Dokument direkt über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz unter „Führungszeugnis beantragen“ anzufordern.

Hierfür benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie einen Drucker mit Scanner oder ähnlichem, um die erforderlichen Nachweise/Dokumente hochladen zu können.

2. Meldebehörde: Sie oder ihr gesetzlicher Vertreter (denken Sie an an die Vollmacht) können das Dokument persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde beantragen.

Sie müssen Ihre persönlichen Daten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) angeben.

3. Bundesamt für Justiz: Am umständlichsten ist es, das Privatführungszeugnis direkt vor Ort beim Bundesamt für Justiz (Besucherservice, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn) abzuholen. Hierfür benötigen Sie den schriftlichen Originalantrag der Meldebehörde sowie Ihren Lichtbildausweis.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei ein bis zwei Wochen. Telefonische Auskünfte oder anderweitige Auskünfte zum Stand der Bearbeitung sind aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich.

Wie erfolgt die Zustellung?

Die Zustellung erfolgt auf dem Postweg. Das Bundesamt für Justiz schickt das beantragte Führungszeugnis an die Anschrift zu, bei der Sie offiziell gemeldet sind.

Die Zusendung an eine andere Adresse ist möglich, wenn Sie dies in Ihrem Antrag unter dem Kürzel „c/o“ vermerkt haben und Antragsteller sowie Adressat identisch sind.