Zum Zeitpunkt dieses Fotos vor knapp einem Jahr war für Michael Maurer die Welt noch in Ordnung. Foto: Simon Granville
Der Verwaltungschef ist gegen sein Verbannung aus dem Rathaus juristisch vorgegangen. Doch das Gericht hält die Vorwürfe der Bestechlichkeit und der Untreue für zu gravierend.
Brunhilde Arnold
01.09.2025 - 18:50 Uhr
Selbst ein Eilantrag gegen seine Suspendierung blieb jetzt vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe erfolglos: Der Mönsheimer Bürgermeister Michael Maurer darf seine Dienstgeschäfte weiterhin nicht ausführen. Ein gegen ihn vom Landratsamt Enzkreis verhängtes Verbot bleibt damit in Kraft.
Allerdings hob die 9. Kammer des Gerichts ein ebenfalls ausgesprochenes Hausverbot für die kommunalen Gebäude als „unverhältnismäßig“ auf. Dieses beschränke ihn insofern in seinen Rechten, als es ihm auch den Zutritt zu Verwaltungsgebäuden für die Regelung seiner persönlichen Angelegenheiten verwehre.
Dienstverbot seit März
Was immer Michael Maurer privat im Mönsheimer Rathaus zu erledigen hat, an seinem Schreibtisch im ersten Stock des Gebäudes wird er dazu nicht Platz nehmen können. Denn der 29-jährige Verwaltungsfachangestellte, der im Sommer 2022 auf Anhieb im ersten Wahlgang auf den Mönsheimer Chefsessel gehievt worden war, ist seit März dieses Jahres mit einem Dienstverbot belegt.
Anlass dafür war eine richterlich angeordnete Durchsuchung des Rathauses und der Privatwohnung von Maurer durch die Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Untreue. Das Landratsamt suspendierte den Bürgermeister noch am selben Tag und verbot ihm,kommunalen Liegenschaften, also das Rathaus und andere Dienstgebäude, zu betreten. Inzwischen wurde auch ein Disziplinarverfahren gegen Maurer eingeleitet.
„Erheblicher Vertrauensverlust“
Gegen diese Verfügung des Landratsamts forderte Michael Maurer nun per Eilantrag beim Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz ein. Zur Begründung führte er an, dass er zur Sache vorher nicht angehört worden sei, Das sieht er als rechtswidrig an. Das Verwaltungsgericht ist jedoch anderer Meinung und hat den Eilantrag weitgehend abgelehnt.
In einer Pressemitteilung führt das Gericht aus, dass „aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung wegen Untreue und Bestechlichkeit ein erheblicher Vertrauensverlust sowohl seitens der Bürger als auch seitens der Mitarbeiter der Gemeinde in die Funktion, das Amt und die Person des Bürgermeisters zu befürchten und daher ein unmittelbares Einschreiten der Behörde wegen Gefahr im Verzug erforderlich gewesen sei“. Das heißt, auf eine vorherige Anhörung kann in diesen Fällen verzichtet werden.
Vor drei Jahren war Maurer noch herzlich willkommen geheißen worden. Foto: Granville
Das Gericht ist weiter der Meinung, dass sich „das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach summarischer Prüfung als rechtmäßig erweisen“ dürfte, weil zwingende dienstliche Gründe geben seien, die bei weiterer Ausübung des Diensts durch den Bürgermeister den Dienstbetrieb der Gemeindeverwaltung erheblich beeinträchtigen würden.
Weiter teilt das Gericht mit, es bestünden „gewichtige Anhaltspunkte dafür“, „dass sich der Antragsteller dienstpflichtwidrig verhalten und unter anderem gegen die Straftatbestände der Bestechlichkeit und Untreue sowie gegen die gemeindliche Kompetenzordnung verstoßen habe.“
Eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht ist noch möglich
Solange die Untersuchungen zu den Vorwürfen gegen Michael Maurer weiterlaufen, wird er also nicht wieder im Rathaus arbeiten. Aus privaten Gründen darf er nun aber wieder die kommunalen Gebäude in der Grenzbachgemeinde betreten. „Es seien keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass durch die Wahrnehmung privater Bürgerinteressen durch den Antragsteller eine Beeinträchtigung des Dienstbetriebs der Gemeindeverwaltung drohe“, heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts.
Der Gerichtsbeschluss zum Eilantrag von Michael Maurer ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl er als auch das Landratsamt Enzkreis können binnen zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einreichen.