Der Staatsanwalt fordert für den brutalen Mord an einer Seniorin in Neuhausen für den 30-jährigen Angeklagten lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld. Das Urteil wird am Donnerstag, 15. August, verkündet.

Neuhausen - Im Prozess um den Raubmord an einer 84-jährigen Frau in Neuhausen hat der Erste Staatsanwalt Thomas Hochstein am Donnerstag vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart eine lebenslange Haft für den 30 Jahre alten Angeklagten gefordert. Zudem sei bei diesem die besondere Schwere der Schuld festzustellen, was bedeutet, dass der Mann nicht nach 15 Jahren aus der Haft entlassen würde. Die Tat hatte Anfang vergangenen September große Bestürzung in der Region ausgelöst, denn der Täter hatte die Seniorin äußerst kaltblütig und brutal mit zahlreichen Hammerschlägen auf den Kopf und Messerstichen in den Hals getötet, um an deren Hab und Gut zu gelangen.

 

Psychiater: Angeklagter war voll einsichts- und steuerungsfähig

Es kommt nicht oft vor, dass der renommierte Gerichtspsychiater Peter Winckler zugeben muss, „keine überzeugende Antwort“ für das Verhalten eines Täters geben zu können. In dem Fall des 30-Jährigen sei es unbegreiflich, „wie es kommt, dass ein mitten im Leben stehender, sozial integrierter Mann eine solche Straftat mit einem derartigen Gewaltexzess und einem so hohen destruktiven Vernichtungspotenzial begeht“, sagt Winckler bei der Vorstellung seines psychiatrischen Gutachtens über den bis dahin unbescholtenen Angeklagten. Ein Motiv lasse sich nur schwer herleiten. Der 30-Jährige sei zwar wegen Schulden aus seinem Drogenkonsum und seiner Spielsucht sowie wegen Eheproblemen unter Druck gewesen, er sei aber „keineswegs mit dem Rücken zur Wand“ gestanden. Denn kurz vor der Tat seien gut 5800 Euro auf dem Konto des selbstständigen Fliesenlegers eingegangen. Der Angeklagte leide weder unter körperlichen noch seelischen Krankheiten oder Störungen und sein Drogenkonsum und seine Spielsucht hätten sich allenfalls „am Übergang vom Missbrauch zur Abhängigkeit“ befunden. Er habe an jenem Abend „planvoll und gezielt“ gehandelt, eine erhebliche Verminderung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit erkennt der Psychiater nicht. Nichts deute auf eine „Affekttat“ hin.

Nach Ansicht Wincklers steht im Fokus der Tat nicht der Suchtdruck des 30-Jährigen, sondern dessen „Druck, sein Doppelleben aufrechtzuerhalten“. Er habe vor Familie, Verwandten und Freunden nicht als der Versager dastehen wollen, der aufgrund seines Drogenkonsums und seiner Spielsucht sein florierendes Fliesenlegergeschäft, die zwei Eigentumswohnungen und seine Familie verliert.

Heimtücke, Habgier, und Vorsatz

Auch das Verhalten des 30-Jährigen nach der Tat bezeichnet der forensische Psychiater als „ausgesprochen ungewöhnlich“. Dieser habe sich kurz danach mit Freunden getroffen, die sein Verhalten bei dem Treffen ebenso als heiter, unbeschwert und locker beschrieben hätten wie die Verantwortlichen der Justizvollzugsanstalt den Zustand des Mannes, nachdem er nur wenige Tage nach der Tat aufgrund erdrückender Beweise in Untersuchungshaft genommen worden war. Er sei dort gar als „Sunnyboy im Ferienlager“ beschrieben worden, sagt Winckler.

Für den Ersten Staatsanwalt Thomas Hochstein steht außer Frage, dass der 30-Jährige wegen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe zu verurteilen ist. Gleich mehrere Mordmerkmale ließen sich feststellen: Heimtücke, Habgier, Vorsatz und das Ausnutzen der Arglosigkeit des Opfers. Dass der Angeklagte der Frau mit elf Hammerschlägen den Schädel zertrümmert und ihr danach dreimal mit zwei Messern brutal in den Hals gestochen habe, zeuge von dessen „absolutem Vernichtungswillen“. Hochstein plädiert dafür, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Täter, die mit diesem seltenen Zusatz verurteilt werden, kommen in der Regel erst nach 18 bis 23 Jahren auf freien Fuß.

Töchter sind noch immer tief betroffen über den Mord an ihrer Mutter

Die Nebenklägervertreterin Sibylle Walch-Herrmann und ihr Kollege, die die Interessen der beiden Töchter der Ermordeten vor Gericht vertreten, fordern dasselbe Strafmaß wie die Staatsanwaltschaft. Ihre Mandantinnen seien nach wie vor tief betroffen von der schrecklichen Tat an ihrer Mutter. Diese sei von dem 30-Jährigen mit extremer Brutalität regelrecht „abgeschlachtet“ worden, sagt Sibylle Walch-Herrmann in ihrem Plädoyer. Ihr Anwaltskollege bescheinigte dem Täter ein „kaltblütiges, erbarmungsloses und eiskaltes Vorgehen“ bei der Tat, welches „Fassungslosigkeit“ hinterlasse.

Selbst der Verteidiger des 30-Jährigen erklärte, es gebe keinen Zweifel daran, dass sein Mandant einen Mord begangen habe. Aber er habe nicht den Vorsatz gehabt, die Frau zu töten. Vielmehr handle es sich um einen „völlig aus dem Ruder gelaufenen Einbruchsversuch“ unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol. Eine besondere Schwere der Schuld liege seiner Ansicht nach nicht vor. Das Urteil wird am Donnerstag, 15. August, verkündet.