Die fristlose Kündigung der Wohnung des Düsseldorfer Rauchers Friedhelm Adolfs muss neu überprüft werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Jetzt geht die Diskussion von vorne los, meint StZ-Autorin Wiebke Ramm in ihrem Kommentar.

Stuttgart - Rauchen in der Mietwohnung ist Privatsache. Das zumindest hat der Bundesgerichtshof im Fall Deutschlands bekanntesten rauchenden Mieters nun unterstrichen. Raucher können erst einmal tief durchatmen. Nichtraucher brauchen die Nase trotzdem nicht rümpfen. Denn das letzte Wort in der Frage, wie viel Qualm der Nachbar dulden muss, ist nicht gefallen.

 

Wie jeder mündige Bürger hat auch der Raucher das Recht, sich selbst zu schädigen. Auch das ist eine Errungenschaft unserer freien Gesellschaft. Wer Sport vermeidet und Süßigkeiten liebt, handelt unvernünftig, aber nicht illegal. Schwieriger wird es, wenn die eigene Unvernunft andere beeinträchtigt.

Der Fall wird neu verhandelt

Friedhelm Adolfs soll viel rauchen, nicht ausreichend lüften und selten die Aschenbecher leeren. Wegen unzumutbarer Belästigung der Nachbarn sollte der 75-Jährige seine Wohnung räumen. Aber um jemanden aus der Wohnung werfen zu können, braucht es einen überzeugenden, eindeutig nachvollziehbaren Grund. Daran fehlte es Karlsruhe in diesen Fall.

Das heißt: Das Landgericht Düsseldorf muss im Fall Adolfs neu verhandeln. Das heißt auch: Danach geht die Diskussion von vorne los.