Sie kosten nicht viel, können bei einem Feuer aber vor lebensgefährlichen Rauchvergiftungen bewahren: Rauchmelder sind inzwischen in zehn Bundesländern in Privatwohnungen Pflicht, demnächst auch in Baden-Württemberg.

Stuttgart - Meistens machen sich die weißen, runden Dosen an der Decke in Wohnräumen und Treppenhäusern bemerkbar, wenn sie es nicht sollen. Zum Glück, muss man sagen. Zum Beispiel heulen sie auf, wenn sie so ungeschickt angebracht sind, dass Küchendämpfe sie erreichen. Oder wenn es aus einem Aschenbecher qualmt. Weniger laut, aber nicht weniger nervig ist das regelmäßige, durchdringende Klicken, mit dem einfachere Geräte das Schwächeln der Batterie ankündigen. Wenn solche Momente sich häufen, möchte mancher seine Rauchmelder am liebsten wieder abmontieren.

 

Dem stellen sich die Behörden in mittlerweile den meisten Bundesländern entgegen. Erst vor wenigen Tagen hat, wie berichtet, das baden-württembergische Infrastrukturministerium angekündigt, die Landesbauordnung entsprechend zu ändern: Rauchmelder sollen nicht nur in öffentlichen Gebäuden und Hotels, sondern auch in Schlaf- und Kinderzimmern von Privatwohnungen Standard werden. Schmücken kann sich das Land mit dieser Initiative aber nicht. Baden-Württemberg gehört zu den letzten Bundesländern, die ihre Bürger dazu drängen, sich mit einem technischen Frühwarnsystem vor Rauchvergiftungen bei einem Brand zu bewahren – zu Kosten von einem bis zu drei Dutzend Euro für eines der besseren Geräte.

Die Bundesländer legen die Regeln fest

In mittlerweile zehn Bundesländern gibt es Vorschriften zum Einbau von Rauchmeldern in Neubauwohnungen und, nach einer Übergangsfrist, auch die Nachrüstung bestehender Gebäude. Zuletzt hat vor zwei Tagen das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Pflicht vom 1. April 2013 an beschlossen, Bayern wird in Kürze folgen. Vorreiter war Rheinland-Pfalz. Neubauwohnungen müssen dort seit 2004 ausgerüstet werden. Vorgeschrieben werden je ein Rauchmelder in jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie in Fluren, „über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen“.

Gerade zu Weihnachten und zum Jahreswechsel brennt es in Deutschland besonders häufig. Allein im Dezember 2011 hätten brennende Adventsgestecke und flammende Weihnachtsbäume 12 000 (versicherte) Brände verursacht, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft mit. Die größte Gefahr bei Wohnungsbränden ist eine Rauchvergiftung. Schon drei oder vier Atemzüge genügen zu einer tödlichen Vergiftung. Rauchmelder sollen betroffenen Menschen wenigstens die Chance geben, dem Rauch rechtzeitig zu entkommen.

Nach der Einführung der Rauchmelderpflicht haben viele Mieter und Eigentümer die Sorge geäußert, Feuerversicherungen könnten ihre Zahlungen nach einem Brand davon abhängig machen, ob ein Rauchmelder eingebaut und ordnungsgemäß geprüft war. Ob das juristisch möglich wäre, ist bisher nicht entschieden. Im August hat die Allianz-Versicherung allerdings deutlich Position bezogen. „Das Fehlen eines Rauchmelders trotz gesetzlicher Vorgaben vieler Bundesländer hat bei der Allianz in der Wohngebäude- und in der Hausratversicherung keine Auswirkungen auf den Versicherungsschutz“, heißt es in einer Mitteilung. Das Argument des Versicherungskonzerns: ein Rauchmelder könne keinen Brand verhindern. Er sei nicht dazu da, vor Sachschäden zu schützen, sondern Menschenleben zu retten. Mit anderen Worten: versichert sind die Sachschäden, und die treten bei einem Brand auf jeden Fall ein, ob mit oder ohne Rauchmelder.

Die am häufigsten verwendeten Rauchmelder, bei denen der Rauch das Licht einer Leucht- oder einer Laserdiode auf einen Sensor lenkt, warnen vor allem bei Schwelbränden, wenn also relativ dichter Rauch in die Messkammer eintritt (siehe Info s am Artikelende ). In Gebäuden mit hohen Hausfluren kann es sich lohnen, Geräte einzusetzen, die per Funk untereinander verbunden sind. Löst einer von ihnen Alarm aus, fallen alle anderen darin ein und alarmieren so alle Hausbewohner.

Problem Stromversorgung

Als Schutz genügt aber grundsätzlich bereits ein einfaches Gerät mit einer Batterie, die gut ein Jahr lang hält. Bequemer und ebenfalls nicht teuer sind Langzeit-Rauchmelder mit einer Herstellergarantie von zehn Jahren; diese ersparen den Bewohnern den etwa jährlichen Austausch der Batterie. Zwar müssen viele Langzeit-Rauchmelder nach zehn Jahren komplett ausgetauscht werden, weil bei ihnen die Batterie fest eingebaut ist. Doch die Hersteller argumentieren damit, dass nach so langer Zeit das Gerät ohnehin so verdreckt und alt sei, dass es vorsichtshalber ersetzt werden sollte. Wichtig ist, ein geprüftes Gerät zu kaufen. Rauchmelder sollten der Norm EN 14604 entsprechen – was die meisten tun – und das Qualitätszeichen Q der Organisation „Vertrauen durch Sicherheit“ (VdS) tragen.

Und wer ist verantwortlich für den Einbau, die regelmäßige Prüfung und die Wartung der Rauchmelder? Eigentümer oder Mieter? Diesen Punkt regeln die Bestimmungen der Bundesländer unterschiedlich; Gerichte sind zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Rheinland-Pfalz legt zum Beispiel fest, dass der Eigentümer die Verantwortung für den Einbau und die Wirksamkeit und Betriebssicherheit trägt. Im Mietvertrag kann er diese Verantwortung aber an den Mieter übertragen. Bevor sich Mietparteien auf einen Streit einlassen, sollten sie sich bei Verbraucherverbänden, Mieter- oder Eigentümervereinen kundig machen. Ob sich ein Streit lohnt, darf man bezweifeln: Selbst wenn ein externer Wartungsdienst beauftragt wird, dürften die Kosten sich in Grenzen halten.

Wie funktioniert ein Rauchmelder?

Prinzip
Die meisten Rauchmelder arbeiten nach dem Streulichtverfahren. Sie enthalten einen lichtempfindlichen Sensor und eine LED als Lichtquelle. Diese bestrahlt den Sensor nicht direkt. Dringt Rauch in die Messkammer, streut dieser das Licht in den Sensor. Der löst Alarm aus.

Wartung
Durch Drücken einer Taste lässt sich der Alarm auslösen und damit testen, ob die Batterie noch funktioniert. Der Rauchmelder darf aber auch nicht so verdreckt sein, dass kein Rauch mehr eindringen kann. Deshalb ist auch bei funkgesteuerten Geräten, eine Sichtprüfung nötig.

Batterie
Einfache Geräte erhalten ihren Strom aus einer Batterie, die gut ein Jahr hält. Wenn die Spannung nachlässt, ertönt ein Warnton. Auf Geräte mit Lithium-Batterie geben manche Hersteller zehn Jahre Garantie. Danach müssen viele Geräte samt Batterie ausgetauscht werden.

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