Der Jahreswechsel soll in Baden-Württemberg mehr Sicherheit bringen: auch bestehende Wohnungen – und nicht mehr nur Neubauten – müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Doch für Mieter bleiben einige Fragen offen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Der Jahreswechsel soll in Baden-Württemberg mehr Sicherheit bringen: Das Land schreibt vor, dass nun auch bereits bestehende Wohnungen und Häuser mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Seit Juli 2013 galt das bereits für Neubauten. Die Melder sollen vor allem helfen während die Bewohner schlafen. Etwa 400 Menschen sterben pro Jahr in Deutschland bei Bränden. Die meisten von ihnen kommen im Schlaf wegen der giftigen Rauchgase um.

 

Keine Engpässe in Baumärkten in der Stadt

Meldungen, wonach der Vorrat an Rauchwarnmeldern jetzt schon knapp sei, können die Stuttgarter Händler nicht bestätigen. „Das ist uns noch nicht passiert“, sagt ein Mitarbeiter des Bauhaus-Marktes in Möhringen. „Einzelne Modelle sind immer wieder ausverkauft. Die günstigen sind manchmal weg. Auch bei den Sets mit mehreren kann es mal einen Engpass geben“, so der Fachmann. Letztere seien sehr beliebt, da man ja mehrere Melder für die ganze Wohnung brauche – für alle Räume, in denen jemand schlafen kann, sowie für die Fluchtwege aus diesen Räumen. „Aber von einem Engpass kann man nicht reden. Wir haben noch mehrere Tausend Stück in den Regalen“, heißt es von dem Baumarkt.

Größere Nachfrage wird von Januar an erwartet

Auch im Toom in Bad Cannstatt herrsche keine gähnende Leere: „Die Fächer sind jetzt nicht prall voll, aber es gibt auf jeden Fall noch welche“, sagt eine Mitarbeiterin des Marktes an der Daimlerstraße. „Vielleicht wird das im Januar anders, wenn dann allen einfällt, dass die neue Vorschrift umgesetzt wird“, so die Verkäuferin.

Nicht nur in den Baumärkten kommen viele Fragen zu dem Thema. Auch beim Mieterschutzbund ist der Beratungsbedarf hoch: „Es gibt etliche Vermieter, die der Pflicht nicht nachkommen“, sagt Angelika Brautmeier, die Geschäftsführerin des Vereins. Es gebe allerdings noch keine Präzedenzfälle von Mietern, die versucht haben, das neue Recht gegenüber dem Wohnungseigentümer durchzusetzen. „Das ist auch schwierig. Schließlich sieht das Gesetz keine Sanktionen vor, wenn die Vermieter ihrer Pflicht, Rauchwarnmelder einzubauen, nicht nachkommen“, so Brautmeier.

Mieterschutzbund warnt vor versteckten Kosten

Beim Mieterbund geht man aber davon aus, dass es „irgendwann“ dann doch zu Prozessen in der Sache kommen wird. „Bis jetzt gibt es aber noch keinen Anspruch auf Mietminderung. Aber auch das wird sicher eines Tages einer durchfechten“, ist sich Brautmeier sicher. Auf das Recht bestehen kann für den Mieter Folgekosten bedeuten, auch darauf weist der Verein hin: „Wir haben schon festgestellt, dass das für Firmen, die den Melder einbauen, eine wahre Gelddruckmaschine werden kann“, erläutert die Geschäftsführerin. Manche Vermieter beauftragen Firmen, die Warnmelder anzubringen. „Dann kommen die jedes Jahr zur notwendigen Wartung, drücken einmal auf das Testknöpfchen und kassieren – einfacher kann man fast kein Geld verdienen“, sagt Angelika Brautmeier. Wenn man das Mietern erkläre, die sich beim Mieterschutzbund beraten lassen, würden viele darauf verzichten, den Anspruch durchzusetzen. Einige Haus- und Wohnungsbesitzer würden auch versuchen, die Kosten als Renovierungskosten geltend zu machen.

Absprache mit dem Vermieter wird empfohlen

Ein ebenfalls noch ungeklärter Streitpunkt sei die Frage, wie man sich einige, wenn der Mieter bereits selbst in seinen Räumen die Geräte angebracht hat, der Vermieter dann aber eine Firma beauftrage oder andere Rauchwarnmelder präferiere, als die bereits vorhandenen. „Ob der Mieter dann die angebrachten Melder entfernen muss oder nicht, auch das wird noch zu klären sein“, so die Geschäftsführerin.

Die Feuerwehr rät schon längst – auch ohne Pflicht – dazu, Rauchwarnmelder anzubringen. Sie seien ein verlässlicher Schutz gegen den Tod im Schlaf sind.