Besonders in den kalten Jahreszeiten frieren viele Angestellte im Büro. Aber wie hoch muss die Raumtemperatur eigentlich sein? Wir klären auf.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Wer sich am Arbeitsplatz schon mal über die Temperatur beschwert hat, musste sich bestimmt vom Chef anhören, dass es eine gesetzliche Mindesttemperatur gibt, an die er sich strikt hält. Aber wie hoch ist die eigentlich?

 

Mindesttemperatur am Arbeitsplatz

Dass am Arbeitsplatz eine bestimmte Raumtemperatur herrschen muss, ist in der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) geregelt. Dort befindet sich im Anhang unter den Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten ein Extrapunkt für die Raumtemperatur. Allerdings ist darin nur die Rede von einer „gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur“, die in Arbeits-, Pausen- oder anderen Räumen herrschen soll.

Konkretisiert wird diese Anforderung in den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA). In der ASR A3.5 ist unter dem Punkt 4.2 „Raumtemperatur“ eine Tabelle mit verschiedenen Werten zu finden, die sich an der Art und Schwere der Arbeit orientieren. Die Mindesttemperatur variiert je nach Art der Tätigkeit.

Vorgeschriebene Raumtemperaturen am Arbeitsplatz (Tabelle)

Überwiegende Körperhaltung Leichte Arbeit Mittelschwere Arbeit Schwere Arbeit
Sitzen 20 °C 19 °C -
Stehen, Gehen 19 °C 17 °C 12 °C

Leichte Arbeit wäre zum Beispiel eine sitzende Tätigkeit am Computer. Das heißt, im Büro muss eine Mindesttemperatur von 20 °C herrschen. In einer Fertigungshalle, in der hauptsächlich schwere körperliche Arbeit im Stehen oder Gehen verrichtet wird, reichen auch 12 °C aus. Für Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume ist jedoch eine Mindesttemperatur von 21 °C vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es abweichende Regelungen für Baustellen.

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Gibt es auch eine maximale Temperatur am Arbeitsplatz?

Ja, auch eine Maximaltemperatur wird in den technischen Regeln für Arbeitsstätten genannt. Grundsätzlich soll die Raumtemperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten. Auch soll eine übermäßige Sonneneinstrahlung durch geeignete Schutzmaßnahmen wie Jalousien verhindert werden, damit sich die Arbeitsräume im Sommer nicht übermäßig aufheizen.

Überschreitet die Raumtemperatur dennoch die 30 °C, muss der Arbeitgeber wirksame Gegenmaßnahmen treffen, um die Beanspruchung der Beschäftigten durch die Hitze zu reduzieren. Darunter fallen zum Beispiel die Lüftung in den Morgenstunden, die Nutzung von Gleitzeitregelungen oder auch die Lockerung der Bekleidungsvorschriften.

Erst wenn die Temperatur in den Räumen die 35-Grad-Marke überschreitet und keine Luftduschen oder Wasserschleier zur Kühlung bereitstehen, sind die aufgeheizten Räume nicht mehr als Arbeitsräume geeignet. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Beschäftigten jedoch in kühlere Räume umziehen lassen. Hitzefrei wie in der Schule gibt es daher nur in seltenen Fällen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber: Hitze am Arbeitsplatz – Ihre Rechte.

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