Im Rechtsstreit zwischen dem Landesjagdverband (LJV) und seinem einstigen Pressesprecher ist der mit Spannung erwartete erste Termin vor dem Arbeitsgericht Stuttgart geplatzt. Beide Parteien hätten mitgeteilt, nicht zu der für diese Woche angesetzten Güteverhandlung zu erscheinen, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Daher werde das Ruhen des Verfahrens angeordnet.
Der Sprecher war nach einem guten Jahr beim LJV fristlos gekündigt worden, dagegen wehrt er sich vor Gericht. Weder er noch der Verband äußerten sich zu den Gründen; Dem Vernehmen nach soll es mehrere geben. Kurz vor dem Rauswurf war dem Kommunikator in der Debatte über eine mögliche Nähe zwischen Jägern und AfD ein Fehler unterlaufen. Er hatte an unsere Zeitung unbeabsichtigt eine interne Mail des Verbandsgeschäftsführers Martin Bürner weitergeleitet, der seit Jahren Vorstandsmitglied eines AfD-Kreisverbands ist.
Kritisches Echo auf AfD-Amt
Offiziell hatte sich der Verband zunächst nicht zu dem Parteiengagement geäußert. Man sage nichts zur Zugehörigkeit von Mitgliedern oder Mitarbeitern zu einer Partei oder einer Religion, hieß es. Intern hatte Bürner die Frage nach eine erhöhten Neigung von Jägern zur AfD aber klar beantwortet: „Unter uns: unterhalb der Funktionärsebene meines Erachtens ein deutliches Ja.“ Bei den Landtagsfraktionen war der StZ-Bericht über das AfD-Amt des Geschäftsführers auf ein kritisches Echo gestoßen.
Inzwischen hat der LJV-Chef und Landesjägermeister Jörg Friedmann seinem Mitarbeiter widersprochen. Die angebliche AfD-Nähe von Jägern sei „eine Wahrnehmung von Herrn Bürner, die ich ausdrücklich nicht teile“. Der Verband agiere überparteilich und vermeide es, der AfD eine politische Bühne zu bieten. Mit der Jägerprüfung habe Bürner einen „unkritischen“ Aufgabenbereich, seine Leistung und sein Auftreten seien „einwandfrei“. Inzwischen gibt es aber auch Kritik am Umgang des Geschäftsführers mit Widersprüchen und der Jägerprüfung durch den Verband insgesamt. Das Land Baden-Württemberg hat diese per „Beleihung“ an den Jagdverband übertragen, der insoweit als Behörde agiere.