Rund 500 Polizisten waren im Mai 2018 bei einer Razzia in der Ellwanger Landeserstaufnahmestelle im Einsatz. Das Amtsgericht Ellwangen hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit – die Polizei vertiedigt ihr Vorgehen.

Ellwangen - Die umstrittene Durchsuchung der Wohnräume von Flüchtlingen in der Ellwanger Landeserstaufnahmestelle (Lea) war nach Überzeugung der Polizei rechtens. „Wir stützen unsere Maßnahme auf das Polizeigesetz“, sagte der Sprecher des zuständigen Präsidiums in Aalen, Robert Kreidler, am Dienstag. Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss sei für die Großrazzia in der Lea am 3. Mai 2018 nach Ansicht der Polizei nicht erforderlich gewesen.

 

„Alles weitere muss die Justiz entscheiden“

„Eigentümer der Lea ist das Regierungspräsidium Stuttgart und von dort gab es Zustimmung zum Betreten und Durchsuchen“, sagte Kreidler. „Alles weitere muss die Justiz entscheiden, das müssen wir abwarten.“ Das Amtsgericht Ellwangen hatte am Montag Zeitungsberichte bestätigt, wonach es ein Verfahren gegen mehrere Flüchtlinge auf Eis gelegt hat, denen die Staatsanwaltschaft Widerstand gegen Vollzugsbeamte während der Razzia vorwirft. Die Staatsanwaltschaft sei um weitere Ermittlungen und Klärung gebeten worden. Ein Sprecher der Behörde bestätigte das.

Wie unter anderem unsere Redaktion berichtete, bezweifelt der zuständige Richter die Rechtmäßigkeit des Vorgehens der Polizei. Die Zeitung beruft sich auf ein ihr vorliegendes Schreiben des Amtsgerichts: Demnach handele es sich bei den Zimmern in der Lea möglicherweise um „grundgesetzlich geschützte Wohnungen“. Wenige Tage vor der Großrazzia, an der rund 500 Beamte beteiligt waren, hatten in der Lea etwa 150 Flüchtlinge die Rückführung eines Afrikaners nach Italien durch Drohgebärden gegen zwei Polizeistreifen verhindert.