Das Amtsgericht Ellwangen hat Zweifel daran, dass die Großrazzia in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Ellwangen vom 3. Mai 2018 rechtmäßig war. Das geht aus Unterlagen hervor, die unserer Zeitung vorliegen.

Ellwangen - Das Amtsgericht Ellwangen hat Zweifel daran, dass die Großrazzia in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) Ellwangen vom 3. Mai 2018 rechtmäßig war. Das geht aus Unterlagen hervor, die unserer Zeitung vorliegen. An diesem Donnerstag hätten sich drei Flüchtlinge, die in der LEA festgenommen worden waren, wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Gericht verantworten müssen. Doch der zuständige Amtsrichter hat nach Informationen unserer Zeitung die Verhandlungen vorläufig abgesagt.

 

500 Polizisten durchsuchten die LEA

Bei dem Einsatz hatten rund 500 Polizisten die LEA durchsucht und dabei mehrere Flüchtlinge festgenommen. Bei dem Einsatz wurden zwölf Menschen verletzt, darunter ein Polizist. Drei Tage zuvor hatte es einen missglückten Abschiebeversuch gegeben. Der Polizeieinsatz, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, war eine Reaktion darauf.

Richter sieht Klärungsbedarf

Sollte der Großeinsatz tatsächlich nicht rechtmäßig gewesen sein, wäre auch der Widerstand der Flüchtlinge dagegen nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft soll daher nun erst einmal die näheren Umstände klären, die zur Razzia führten. Unter anderem die Frage, wer die Durchsuchungen angewiesen habe.