Die Letzte Generation provoziert. Das ist legitim, solange keine Straftaten begangen werden. Diese Grenze wurde tausendfach überschritten. Doch der Rechtsstaat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen, meint StZ-Autor Armin Käfer.
24.05.2023 - 16:05 Uhr
Proteste gegen Versäumnisse beim Klimaschutz sind an sich nicht kriminell. Im Gegenteil, es gibt dazu berechtigten Anlass. Sofern allerdings Straßen oder Flughäfen blockiert, Rettungsfahrzeuge behindert, Kunstwerke beschädigt werden, handelt es sich sehr wohl um kriminelle Aktionen – wie Gerichte in der ganzen Republik hundertfach festgestellt haben.