Reaktion auf Querdenker-Versammlung Bei der Demo nur zugeschaut: Polizei angezeigt

Die Polizei hatte am Ostersamstag eingegriffen – aber nur gegen Teilnehmer einer Demo, die sich dem Aufmarsch der Masken und Abstand ignorierenden Querdenker entgegenstellten. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Stuttgarts OB Nopper muss im Landtag und Gemeinderat Rede und Antwort stehen. Ein Anwalt will die Passivität der Ordnungshüter gerichtlich geklärt haben.

Stuttgart - Die Großdemonstration von „Querdenkern“ am Ostersamstag, bei der Grenzüberschreitungen wie massenhafte Verstöße gegen die Masken- und Abstandspflichten sowie Angriffe auf Journalisten beklagt wurden, beschäftigt in dieser Woche gleich zweimal die Politik: Am Montag müssen Stuttgarts OB Frank Nopper (CDU) und Ordnungsbürgermeister Clemens Maier (Freie Wähler) im Innenausschuss des Landtags und am Donnerstag im Gemeinderat erklären, warum sie die Versammlung nicht verboten hatten. Auch die Justiz ist mit dem Fall beschäftigt: Bei der Staatsanwaltschaft gingen diverse Anzeigen gegen den Veranstalter, aber auch gegen Amtsträger ein. Dazu gehören die bei der Demo verantwortlichen Polizeiführer.

 

Polizei hat die Bürger nicht geschützt

Der Duisburger Rechtsanwalt Heinz Josef Sehr hat gegen sie Anzeige erstattet, weil er die Einschätzung der Rathausspitze von der erfolgreichen Deeskalationsstrategie durch Passivität nicht teilt. Er empfindet das Verhalten der Ordnungsmacht vielmehr als Kapitulation und auch im Hinblick auf weitere Versammlungen und die Motivation, die die in Baden-Württemberg vom Verfassungsschutz beobachtete Querdenker-Bewegung daraus ziehe, als nicht hinnehmbar. Sehr sitzt im Vorstand des Berliner Dokumentartheaters, das seit Jahren das preisgekrönte Stück Akte/NSU über die Verbrechen dieser Neonazigruppe aufführt. Darin wird auch eine Filmfrequenz über die Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen 1992 gezeigt. Damals schritt die Polizei stundenlang nicht gegen Straftäter ein, die eine Flüchtlingsunterkunft in Brand gesetzt hatten. Im Lichte dieser Erinnerungen wirft der Anwalt nun der Stuttgarter Polizei vor, rechtsbrechende Demonstranten gewähren lassen und die Bürger nicht geschützt zu haben. Vor allem in Bussen und Bahnen sowie in Läden waren die Parteien aneinandergeraten.

Infektionsgefahr trotz friedlichen Verlaufs

Den Hinweis auf den „friedlichen Verlauf“ akzeptiert Sehr nicht. Dass es offenbar nur darauf ankommen solle, sei schon im Ansatz verfehlt und leiste der Rechtswidrigkeit Vorschub. Tatsächlich hätten die tausendfachen Verstöße wegen der hohen Infektionsgefahr ein unkalkulierbares Risiko dargestellt. Die Polizei habe die Gefährdung der Bürger billigend und seiner Meinung nach sogar vorsätzlich in Kauf genommen. Deshalb müsse sie sich dieses Verhalten konsequenterweise zurechnen lassen. Er fordert deshalb die Anklagebehörde auf, gegen die Verantwortlichen „ein Verfahren unter allen strafrechtlich erdenklichen Aspekten“ einzuleiten. Angesichts der Gefahr eines Nachahmereffekts bestehe „ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung“.

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