Mit dem Tod erlischt die Krankenversicherung. Für die Totenbescheinigung kommen in der Regel die Angehörigen auf. Die Rechnungshöhe kann dabei stark variieren. Für eine Familie hat es sich gelohnt, dass sie ganz genau hingesehen und sich bei der Ärztekammer beschwert hat.

Familie/Bildung/Soziales: Viola Volland (vv)

Stuttgart - Am 9. Februar ist die Mutter von Heike Henn und Karin Frisch um 19.30 Uhr in einem Stuttgarter Pflegeheim gestorben. Wie es üblich ist, wurde ein Arzt für die Leichenschau gerufen. Dieser sei um 23.30 Uhr gekommen und „nur drei, höchstens fünf Minuten“ im Zimmer der Mutter geblieben, berichtet Heike Henn. Verwundert hat sie zudem, dass er gar keine Arzttasche dabei gehabt habe. Noch mehr gestutzt hat die Tochter dann, als sie von ihrem Bestattungsinstitut eine Kopie der Rechnung über 216 Euro für Leichenschau und Totenbescheinigung zugeschickt bekam.

 

Für die Töchter der Verstorbenen sind die 216 Euro „Abzocke“ gewesen, sie monierten die Rechnung. Irritiert hat sie unter anderem, dass der Arzt nicht nur die Leichenschau, sondern auch einen Hausbesuch (42,90 Euro) und zweimal eine sogenannte Verweilungsdauer berechnet hat (37,78 Euro), ein Nachtzuschlag kam ebenfalls hinzu (26,23 Euro). Die monierte Rechnung wurde anschließend gleich dreimal gesenkt: zunächst auf 165,32, dann auf 155,35 Euro – und, nachdem die Familie sich an die Bezirksärztekammer gewendet hatte, schließlich auf 79,06 Euro. Letztlich berechnete der Arzt nur noch die Untersuchung der Toten (hier mit dem Höchstsatz von 51 Euro), das Wegegeld (25,56 Euro) und den Leichenschauschein (2,50 Euro).

Gebührenordnung seit 1996 nicht mehr aktualisiert

„Wenn man gerade einen geliebten Menschen verloren hat, ist man mit Trauer und seinem Schmerz beschäftigt“, sagt Karin Frisch. Die wenigsten würden sich da die Rechnungen so genau angucken, wie sie das getan haben, meint auch Heike Henn, die befürchtet, dass so etwas häufiger vorkommen könnte. Die Landesärztekammer hat tatsächlich immer wieder mit Beschwerden zu tun. Die Gemeinsame Gutachterstelle der Landesärztekammer Baden-Württemberg erhalte regelmäßig Leichenschaurechnungen mit der Bitte um Prüfung, berichtet der Pressesprecher Oliver Erens, genauere Zahlen nennt er nicht. Die Spanne für die Abrechnung einer Leichenschau könne recht hoch sein, erklärt Erens. Die Gebührenordnung für Ärzte sei seit 1996 nicht mehr aktualisiert worden, sodass sie die tatsächliche Leistung häufig nicht mehr adäquat abbilde.

Die Fachabteilung der Landesärztekammer gibt einen Durchschnittswert von rund 80 Euro an für eine Leichenschau am Tag inklusive Wegegeld. Dieser Betrag könne sich auf bis zu 190 Euro erhöhen, wenn der Arzt zum Beispiel auch zur Notfallbehandlung gerufen wurde (in dem Fall könne er einen Hausbesuch abrechnen) und die Leichenschau bei Nacht oder am Wochenende vorgenommen wurde. Die 216 Euro liegen also über der von der Ärztekammer ausgegebenen Spanne. Allerdings scheint eine derart hohe Rechnung tatsächlich nur selten vorzukommen. Hört man sich bei Stuttgarter Bestattern um, ist lediglich von Einzelfällen die Rede, in denen eine Rechnung mal über 200 Euro liege.

Eine Rechnung über 200 Euro kommt nur sehr selten vor

Ein Unternehmen berichtet, die Höchstsumme habe einmal bei 227 Euro gelegen, 150 Euro sei ein gängiger Betrag. Beim Städtischen Bestattungsdienst ist von einer Spanne von 30 bis 130 Euro die Rede. Bei einer Rechnung über 200 Euro riefen die Mitarbeiter durchaus beim Arzt an, um sich zu erkundigen, wie der Wert zustande komme, berichtet Andreas Braun vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt. Er empfiehlt Angehörigen, selbst die Rechnung einzusehen, die oft direkt ans Bestattungsunternehmen geht. Die Bestatter selbst hätten keine Handhabe, was überhöhte Rechnungen angeht, so der Landesinnungsmeister des Bestattungsgewerbes Baden-Württemberg, Christian Streidt. Im Zweifel sollten sich betroffene Angehörte an die Ärztekammer wenden.