Der Petitionsausschuss des Landtags befasst sich erneut mit Querelen beim Landesrechnungshof, erkennt aber keine Missstände. Der Vorwurf eines Referatsleiter: Der Chefprüfer lasse es wegen Nebentätigkeiten und politischen Ehrenämtern am Arbeitseinsatz mangeln.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Interne Querelen beim Landesrechnungshof haben bereits zum zweiten Mal den Petitionsausschuss des Landtags beschäftigt. Ein Referatsleiter der Kontrollbehörde hatte sich bei dem Gremium über die Arbeitsweise des einst von der FDP nominierten Direktors Andreas Knapp beschwert. Anders als mit seinem ersten Vorstoß hatte er diesmal jedoch keinen Erfolg. Der Rechnungshof selbst spricht von einem „persönlichen Konflikt“ und zeigte sich durch die Entscheidung des Ausschusses bestätigt.

 

Bereits 2009 hatte der Referatsleiter in einer Petition die Arbeitsmoral und den Führungsstil Knapps moniert. In der Folge wurde der Direktor vom damaligen Präsidenten Martin Frank (CDU) zu einem „dienstlichen Gespräch“ einbestellt. Dabei habe er „überlange Liegezeiten und Verzögerungen . . . eingeräumt“ und musste einen Plan vorlegen, bis wann er offene Prüfungen abschließen wolle. Außerdem ermahnte ihn Frank, „ein konstruktives und vertrauensbildendes Führungsverhalten“ an den Tag zu legen. Von einem Disziplinarverfahren wurde „nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände“ abgesehen.

In der neuen Eingabe bekräftigte und ergänzte der Petent seine Vorwürfe und forderte, nun doch disziplinarisch gegen Knapp vorzugehen. Seine Begründung: der Chefprüfer lasse es wegen Nebentätigkeiten und (politischen) Ehrenämtern am Arbeitseinsatz mangeln, sei in Karlsruhe wenig präsent, verschleppe Prüfungen und habe seinen Führungsstil nicht geändert.

Rechnungshof weist Anschuldigungen scharf zurück

Dies wies der Rechnungshof gegenüber dem Ausschuss scharf zurück: Aus Sicht des aktuellen Präsidenten Max Munding (CDU) sei Knapp vielmehr „sehr engagiert“. Mit „viel eigenem Einsatz“ plane und beginne er zahlreiche Prüfungen, bei denen er „viele Aufgaben selbst erledigt“. Aufgrund dieser Arbeitsweise könne es zu zeitlichen Verzögerungen kommen. „Der Abteilungsleiter nimmt sich eher zu viele Prüfungen vor als zu wenige“, heißt es im Protokoll des Ausschusses. Dadurch werde zwar ein „breites Spektrum“ von Themen abgedeckt, aber es komme auch zu Engpässen. „Weniger wäre deshalb hier und da mehr gewesen“, lautet das Fazit. Es sei jedoch keinerlei Dienstvergehen erkennbar.

Aufgrund der Petition hatte Knapp für einzelne Monate seine Arbeitszeit detailliert dargelegt. Das Ergebnis laut Rechnungshof: die Ursache für seine „geringe Präsenz am Dienstort“ sei „in Fragen der Arbeitseinteilung und -organisation, nicht jedoch in der Arbeitseinstellung zu suchen“. So nehme der Direktor „zahlreiche auswärtige Dienstgeschäfte“ und Termine im Landtag wahr. Wegen der richterlichen Unabhängigkeit der Chefprüfer sei eine Aufsicht nur äußerst eingeschränkt möglich.

Für Knapps Nebentätigkeiten lägen die erforderlichen Genehmigungen vor, heißt es im Protokoll. Ehrenamtliches Engagement werde vom Rechnungshof ausdrücklich „begrüßt“ und dürfe den Beschäftigten nicht zum Nachteil gereichen. Wahlkampfeinsätze aber seien Privatsache und vorwiegend auf die Abende und Wochenenden beschränkt. Zwei Termine an Werktagen wurden laut Rechnungshof „durch Vor- oder Nacharbeit“ ausgeglichen.

Petitionsausschuss erkennt kennt keine Missstände

„Der Eindruck fehlender Leistung ist in keiner Weise berechtigt”, konstatierte der Ausschuss. Als Beleg werden zahlreiche Prüfungen aufgelistet, die Knapp in den vergangenen Jahren durchgeführt hat. Ein Sonderfall sei die Prüfung der Beihilfe für Beamte, die nach einigen Jahren ohne Ergebnis versandet war; Knapp hatte die Sache nach eigenen Angaben nicht in den Senat gebracht, weil er keine Mehrheit für die von ihm vorgeschlagenen Konsequenzen erwartete. „Der Vorgang ist für den Rechnungshof ungewöhnlich“, stelle jedoch keine Pflichtverletzung dar, heißt es im Protokoll des Petitionsausschusses.

Wegen des fehlgeschlagenen Aufwands für die Beihilfe-Prüfung hatte der Referatsleiter gefordert, fast 300 000 Euro Schadenersatz von dem Direktor zu verlangen. Dem Land sei ein Vermögensschaden im Gegenwert der Arbeitszeit der beteiligten Prüfer entstanden. Nach Ansicht des Ausschusses war der Aufwand „nicht vergeblich“, mithin gebe es auch keinen Schaden. Insgesamt könne der Petition daher nicht abgeholfen werden.