Stuttgart - Ministerpräsident Winfried Kretschmann und der grün-schwarzen Landesregierung insgesamt müssen die Ohren klingen, wenn der Landesrechnungshof an diesem Montag seine Denkschrift 2021 vorlegt. Den Klimaschutz haben sie zum zentralen politischen Projekt dieser Wahlperiode erklärt. Und mit dem Entwurf für ihr neues Klimaschutzgesetz, das von Mai 2022 an unter anderem eine Fotovoltaikpflicht für neue Wohngebäude vorsieht, wollen sie nichts weniger als „ein kopierfähiges Modell für andere Wirtschaftsregionen der Welt“ ausrollen. So hat es Winfried Kretschmann jetzt erst selbst formuliert.
Von wegen Vorbild
Gemäß dem schon geltenden Vorläufer dieses Gesetzes hat das Land bereits eine gesetzlich verankerte Vorbildfunktion bei der Installation von Fotovoltaikanlagen beim Neubau eigener Gebäude. Trotzdem seien 26 große Bauvorhaben mit einer Dachfläche von zusammen 45 000 Quadratmetern trotz idealer Voraussetzungen ohne eine solche Fotovoltaikanlage errichtet worden, rügt der Landesrechnungshof in seinem aktuellen Bericht. Damit erfülle das Land seine gesetzliche Vorbildfunktion nicht. Die Behörde übt scharfe Kritik, weil das Land deshalb die Einsparung von tausend Tonnen CO2 jedes Jahr versäumt und weil Strom teuer eingekauft muss, statt ihn selbst günstig zu produzieren, wie es in dem Bericht heißt.
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Zwar erkennen die Rechnungsprüfer an, dass es den baden-württembergischen Landesregierungen in den vergangenen zehn Jahren gelungen sei, die Dachfläche mit Solarmodulen auf landeseigenen Gebäuden zu verdoppeln. Doch dass große Bauten mit konstant hohem Stromverbrauch, wie etwa Rechenzentren, Laborgebäude oder Justizvollzugsanstalten, noch nicht mit Solaranlagen ausgestattet sind, ist der Behörde seit Jahren ein Dorn im Auge.
Fünf Bausünden allein in Stuttgart
Seit 2017 gilt im Energie- und Klimaschutzkonzept für landeseigene Liegenschaften eine grundsätzliche Fotovoltaikpflicht bei Neubaumaßnahmen. Bei den regelmäßigen Überprüfungen hat der Rechnungshof nun 26 Neubauten ohne Fotovoltaik entdeckt. Fünf der größten derartigen Unterlassungssünden wurden in der Landeshauptstadt Stuttgart begangen. Ohne Solaranlage errichtet wurden unter anderem das Unterkunftsgebäude der Justizvollzugsanstalt (Baujahr 2017), die Technische Fakultät der Dualen Hochschule (2021), die John-Cranko-Schule (2020), die Württembergische Landesbibliothek (2020) und die Architekturfakultät der Hochschule für Technik (2016). Aber auch andernorts – die Chirurgie der Uniklinik in Heidelberg, die Landesfeuerwehrschule in Bruchsal, das Tumorzentrum der Uniklinik Freiburg und das ZQB-Forschungsgebäude der Universität Ulm – wurden die PV-Vorgaben nicht erfüllt.
Das Finanzministerium hält den Kritikern entgegen, dass Baden-Württemberg dennoch bundesweit Spitzenreiter beim Ausbau der Fotovoltaikanlagen auf Landesliegenschaften sei.
Auch finanziell ein schlechtes Geschäft
Auch finanziell macht die Landesregierung mit solchen Unterlassungen ein schlechtes Geschäft, wie die Prüfer vorrechnen: Der Einbau von Solarmodulen (mit einer Fläche von 15 000 Quadratmetern) hätte nach ihrer Einschätzung einmalig rund 4,3 Millionen Euro gekostet. Auf der anderen Seite der Kostenrechnung wären demgegenüber aber jährliche Einsparungen von 250 000 Euro bei den Stromkosten zu verbuchen.
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Klimapolitisch moniert der Rechnungshof, dass tausend Tonnen CO2 emittiert werden, die mit einer PV-Anlage auf diesen Landesgebäuden hätten eingespart werden können. Um diese Emissionen zu kompensieren, müssten laut den Angaben landläufiger CO2-Rechner 80 000 Buchen gepflanzt werden.