Vertrauliche Informanten zu verraten – das geht gar nicht. Der Rechnungshof schreckt künftige Hinweisgeber damit ab, kommentiert StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Vertrauliche Hinweise auf Missstände dürfte der Landesrechnungshof so bald nicht mehr erhalten. Nach den Erfahrungen eines Stuttgarter Professors, mit denen sich jetzt der Petitionsausschuss des Landtags befasste, werden potenzielle Informanten einen weiten Bogen um die Kontrollbehörde machen. Da bittet der Mann ausdrücklich um Vertraulichkeit, bekommt diese auch zugesichert und wird dann vom Chefprüfer gegenüber seiner Universität offiziell enttarnt – das ist ein gravierender Vertrauensbruch. Ob die Uni bereits einen Verdacht hatte, spielt keine Rolle; es gab weder Anlass noch Rechtfertigung, das gegebene Wort zu brechen.

 

Insgesamt wird die Reputation des Rechnungshofs durch den Vorgang beschädigt. Geboten wäre eine Entschuldigung und eine glaubhafte Garantie, dass sich dergleichen nicht wiederholt. Umso mehr verwundert es, wie die Spitzenvertreter der Behörde reagieren. Ohne jede Einsicht verteidigen der Präsident und der zuständige Prüfer das Verpfeifen des Informanten. Selbst die Missbilligung durch den Ausschuss scheint sie nicht weiter zu beeindrucken. Gut, dass das Gremium nicht locker lässt und den Umgang mit Hinweisgebern weiter diskutieren will. Für die Aufklärung von Missständen sind Whistleblower zu wichtig, als dass man sie fahrlässig oder gar vorsätzlich abschrecken dürfte.