Der Respekt vor dem Rechnungshof hält sich in der Landespolitik durchaus in Grenzen. Beeindruckt sind Regierung und Parlament meist nur von jenen Prüfungen, welche die Karlsruher Kontrollbehörde in ihrer jährlichen Denkschrift veröffentlicht – und die ein Echo in den Medien finden. Interne Mahnungen werden dagegen oft nur achselzuckend zur Kenntnis genommen – und nach pflichtgemäßer Behandlung zu den Akten gelegt. Was als Denkschriftbeitrag oder Beratende Äußerung publiziert wird, ist daher eine wichtige Entscheidung. Der Senat des „Hofes“, also die neue Präsidentin Cornelia Ruppert, ihr Stellvertreter und die Riege der Direktoren, treffen sie in „richterlicher Unabhängigkeit“.
Auch Themen des Landtags wurden in der Vergangenheit bereits veröffentlicht – so im Jahr 2002 die Prüfung des Parlamentarischen Beratungsdienstes. Fazit damals: das bisherige System gelte es abzuschaffen. In der jüngsten Prüfung des Parlaments bekräftigte der Rechnungshof das noch einmal, doch die Mitteilung vom Oktober 2023 blieb bis heute unter Verschluss. Dabei enthält das fast 100-seitige Dokument zuzüglich Anlagen nicht nur dazu sehr deutliche Aussagen, sondern auch zu einem noch brisanteren Thema: den möglichen Auswirkungen der Wahlrechtsreform.
Prüfbericht wurde in Rekordzeit abgearbeitet
Angesichts der Initiativen gegen einen „XXL-Landtag“ wäre das von großem öffentlichen Interesse gewesen; FDP, AfD und eine private Initiative hätten sich beflügelt sehen können. Doch der Bericht wurde nur an die Landtagsverwaltung von Präsidentin Muhterem Aras (Grüne) geschickt. In einer Schlussbemerkung hatten Ruppert und ihre zuständige Vizin Ria Taxis zwar noch angekündigt, direkt auf den Landtag, also die Fraktionen, zuzugehen. Beratungsdienst und Wahlrecht beträfen schließlich den Gesetzgeber. Doch das unterblieb. Warum? Unklar.
In der Landtagsverwaltung wurde der Prüfbericht, der noch weitere heikle Punkte berühren soll, in Rekordzeit abgearbeitet. Nur einen Monat nach Eingang, im November, schickte Aras ihre Stellungnahme nach Karlsruhe. Da der „finanzielle Streitwert“ – also mögliche Einsparungen – ihr zufolge „nur noch gering“ gewesen sei, habe man auf eine Veröffentlichung verzichtet, teilte die Pressestelle des „Hofes“ mit. Im März 2024 sei das Verfahren dann für beendet erklärt worden.
Rechnungshof selbst ein Fall für Finanzkontrolle?
Warum macht sich der Rechnungshof erst viel Arbeit – und versteckt seine Ergebnisse geradezu? Anderswo, wurde gewitzelt, wäre ein solches Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag ein Fall für die Finanzkontrolle. Von einer Rücksichtnahme auf das Parlament will die Behörde nichts wissen. „Abwegig“ sei die Annahme, man wollte den Landtag wegen eigener Finanzwünsche nicht vergrätzen. Da es nicht um Regierungshandeln gehe und die Annahmen zum Zuwachs an Abgeordneten „im Moment spekulativ“ schienen, habe man entschieden, die Sache „nicht weiter zu kommunizieren“. Nachfragen würden daher ebenfalls nicht beantwortet.