Der Rechnungshof hält die Prüfergebnisse zu den Folgen des Wahlrechts und zum Beratungsdienst unter Verschluss, dabei könnte er sie auch offenlegen. Die Folge: Beim Landtag wird die teils massive Kritik in Rekordzeit abgehakt.
Der Respekt vor dem Rechnungshof hält sich in der Landespolitik durchaus in Grenzen. Beeindruckt sind Regierung und Parlament meist nur von jenen Prüfungen, welche die Karlsruher Kontrollbehörde in ihrer jährlichen Denkschrift veröffentlicht – und die ein Echo in den Medien finden. Interne Mahnungen werden dagegen oft nur achselzuckend zur Kenntnis genommen – und nach pflichtgemäßer Behandlung zu den Akten gelegt. Was als Denkschriftbeitrag oder Beratende Äußerung publiziert wird, ist daher eine wichtige Entscheidung. Der Senat des „Hofes“, also die neue Präsidentin Cornelia Ruppert, ihr Stellvertreter und die Riege der Direktoren, treffen sie in „richterlicher Unabhängigkeit“.