Baden-Württemberg muss bis 2020 ohne neue Schulden auskommen und deswegen Ausgaben kürzen. Der Rechnungshof hat jetzt die Förderpolitik des Landes untersucht und Einsparpotenziale benannt.

Stuttgart - Die Förderpolitik des Landes ist intransparent, kostet einen zu hohen Verwaltungsaufwand und bringt zu viel Steuergeld unter die Begünstigten. So drastisch könnte man die „beratende Äußerung“ des Landesrechnungshofes zusammenfassen, die die Karlsruher Kontrolleure am Donnerstag veröffentlicht haben.

 

Ihr Monitum richtet sich nicht speziell an die amtierende Landesregierung. Denn bei der Sichtung der Förderprogramme, die das Land betreut, sind die Rechnungsprüfer zum Beispiel auf fünf Projekte gestoßen, die noch aus der Zeit vor 1950 stammen. Ein Dutzend hat auch schon mindestens 50 Jahre Erprobungszeit hinter sich. Offenbar hat sich seither niemand – außer den Begünstigten – mehr dafür interessiert.

In dem Papier des Rechnungshofes wird das vornehmer formuliert. Das Fördercontrolling müsste „neu justiert werden“, heißt es da. Man zeige, „wie bei den Förderprogrammen gespart werden kann“. Dann fordern die Kontrolleure „auch eine größere Kostentransparenz“ der Programme.

Zehn Prozent kürzen? Oder lieber 30?

Einsparungen sind angesichts der aktuellen Kürzungsdebatten wohl der umstrittenste Aspekt. Anders als bei den Musikhochschulen – das andere Thema, das der Rechnungshof folgenschwer lanciert hat – wird keine exakte Einsparsumme genannt, nur eine Bandbreite. Das ehrgeizigere Ziel wäre demnach, 30 Prozent der vom Land ausgelobten Mittel zu kürzen. Das brächte 285 Millionen Entlastung, „nur knapp 16 Prozent des strukturellen Defizits von 1,8 Milliarden Euro im Landeshaushalt“. Würden nur zehn Prozent gekürzt, wären lediglich 95 eingesparte Millionen das Ergebnis.

Insgesamt ordnet der Rechnungshof 4,3 Milliarden Euro der Rubrik „Förderung“ unter. Davon könne das Land aber nur 950 Millionen selbst und kurzfristig steuern. Der große Rest sind Leistungen, die aufgrund von Regelungen des Bundes oder der EU quasi nur durchgereicht werden. So genannte Komplementärmittel machen auch einen erklecklichen Anteil aus. Damit sind Gelder gemeint, die vom Land kommen, aber eine Förderung etwa seitens der EU nur ergänzen. Ohne Landesmittel würde auch das Geld aus Brüssel nicht fließen.

Programme sollen befristet werden

Damit bleiben zwei vom Land zu beeinflussende Kategorien. Das eine sind rein freiwillige Leistungen. Sie summieren sich auf 457 Millionen Euro. Darunter fällt so Unterschiedliches wie die Theaterförderung des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, die Abwasserförderung des Umweltressorts oder die unterrichtsergänzenden Betreuungsangebote der Schulverwaltung.

Die andere Kategorie sind die per Landesgesetz festgeschriebenen Zuwendungen. Sie machten im Jahr 2011 insgesamt 510 Millionen Euro aus. Hier ressortieren zum Beispiel die Landeswohnraumförderung des Finanz-und Wirtschaftsministers oder die Zuwendungen an die Zentren für Psychiatrie aus dem Sozialressort.

Welche politischen Diskussionen ausgelöst werden, wenn auch nur zehn Prozent dieser Gelder gekürzt werden sollten, ist auch den Rechnungsprüfern klar. Sie schlagen Hilfsgriffe vor, um „den Wildwuchs an Förderprogrammen“ zu beseitigen. Ein solches Instrument könnte aus ihrer Sicht sein, „die Förderprogramme zeitlich zu befristen“. Eine Subvention wird geschaffen, aber nur in den aller seltensten Fällen wieder abgeschafft. „Unter dem Gesichtspunkt der gesellschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre“ sei aber zu prüfen, ob „Langzeitförderungen weiter notwendig und zielführend sind“.

Kritik am Verwaltungsaufwand

Ein zweites Umsetzungsvehikel wäre, die Leistungen des Landes zu deckeln. Bei einer Kürzung um zehn Prozent dürften dann insgesamt nur noch 855 Millionen Euro ausgeschüttet werden, bei einer Einsparquote von 30 Prozent sogar nur 665 Millionen Euro. Zum einen könnten neue Programme dann nur noch aufgelegt werden, wenn auf bestehende verzichtet wird. Zum anderen würden solch pauschale Kürzungen „die Ministerien dazu zwingen, ihre Programme neu zu priorisieren“.

Sparen könne man auch beim Programmmanagement, stellen die Prüfer fest. Der Bearbeitungsaufwand für einen Antrag im Grundwasserschutzprogramm für Landwirte (SchALVO) koste zum Beispiel 565 Euro, an Förderung ausbezahlt würden pro Antrag dann gerade mal 2380 Euro.