Beim Mieterbund ist inzwischen Ernüchterung eingekehrt
Mittlerweile ist aber Ernüchterung eingekehrt. Der Gründung einer neuen Landeswohnungsbaugesellschaft erteilte die Koalition eine Absage. Die Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes, das Kommunen Vorkaufsrechte zum Verkehrswert sichert und Mietern stärkeren Schutz vor Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, genießt im Land noch keine hohe Priorität. Und zudem ist laut Gaßmann die Landesverwaltung nun auch noch ein „denkbar schlechtes Vorbild“ für private Vermieter, denen man mit dem Zweckentfremdungsverbot in Städten mit großer Wohnungsnot – Heidelberg, Konstanz, Freiburg, Tübingen und Stuttgart – einen länger als sechs Monate währenden Leerstand mit Androhung hoher Geldbußen untersagt.
Land verkaufte 2200 Wohnungen
Der Mieterbundchef bezieht sich auf die Kritik des Rechnungshofs am Liegenschaftsmanagement des Landes. Nicht nur, dass der Bestand in den vergangenen 30 Jahren von 3600 Wohnungen auf 1400 gesunken sei, heißt es in der „Denkschrift 2021“ des Rechnungshofs. Die Prüfung habe auch gezeigt, „dass die Leerstandsquote in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen ist und aktuell bei rund 20 Prozent des Wohnungsbestands liegt“. Teils stünden Wohnungen seit mehr als zehn Jahren leer, was zu erheblichen Einnahmeausfällen führe. Eine Begründung für den jeweiligen Leerstand ist laut Rechnungshof nicht immer erkennbar gewesen. Überwiegend sei er auf erforderliche Sanierungen zurückzuführen.
Gaßmann zeigt sich auch über den Hinweis erschüttert, die Leitung des Landesbetriebs Vermögen und Bau, der dem von den Grünen geführten Finanzministerium untersteht, habe „nur einen sehr eingeschränkten Überblick über den Bedarf an landeseigenen Wohnungen“. Auch seien „Veränderungen im Wohnungsbestand durch Veräußerungen, Umwandlungen und Leerstände“ teils nicht einmal registriert.
Der Rechnungshof bestätigt auf Anfrage, dass man sich erstmals um sanierungsbedingte Leerstände gekümmert habe, nachdem sich verärgerte Bürger beklagt hätten. Vermietung, Sanierung oder Umwandlung von landeseigenen Wohnungen betrifft die 13 Ämter der Abteilung Vermögen und Bau. Die zwischen Ministerium und den Ämtern geschaltete Betriebsleitung habe „keine Übersicht über die Entscheidungen“ der Ämter. Beim Abgleich von Mietverträgen und leer stehenden Wohnungen habe man Begründungen für Leerstand gefunden, die „nur zum Teil nachvollziehbar“ gewesen seien.
„Es darf nicht sein, dass Leerstand aufgrund unzureichender oder deutlich verzögerter Instandhaltung entsteht“, räumt ein Sprecher des Finanzministeriums ein. Die Gründe für Leerstand seien aber vielschichtig: Mieterwechsel, laufende oder geplante Sanierungen, Freihaltung zur kurzfristigen Zwischennutzung oder temporären Unterbringung von Mitarbeitern, die an Fortbildungen teilnehmen, werden ebenso angeführt wie geplante Veräußerungen.
Finanzministerium ist selbstkritisch
Der Sprecher sagte, es gebe einen Sanierungsfahrplan, der Abbau des Sanierungsstaus sei auch im Koalitionsvertrag verankert, stehe aber unter einem Finanzierungsvorbehalt. Das Land werde künftig ein „effizienteres Verwaltungsmanagement sicherstellen“. Der Verkauf Tausender Wohnungen wird im Rückblick als Fehler bezeichnet.
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Nicht jede Wohnung in der Stadt steht wegen eines Umzugs leer
Dabei ist die Rechnung einfach: Die Wiederbelegung einer leer stehenden Wohnung erspart den Bau einer neuen. Der Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) hat das Ziel von 2000 Neubauten pro Jahr ausgegeben, seine Verwaltung sieht die „Leerstandsreserven von privaten Wohnungen seit Jahren erschöpft“ und nennt eine Quote von 1,1 Prozent. Das wären 2700 Einheiten. Damit liege der Leerstand in Stuttgart unter der akzeptablen Fluktuationsreserve von zwei bis drei Prozent, die laut Stadt für das Funktionieren des Marktes notwendig seien.
Viele Stuttgarter kennen leer stehende Wohnungen
Das sagt die Statistik. Doch nicht jede Wohnung steht gerade wegen eines Umzugs leer. So zeigt sich der Bezirkspolitiker Christoph Hofrichter (Linke), der als Wahlkämpfer seit Jahren seine Prospekte im Stadtbezirk Obertürkheim verteilt und jeden Briefkasten kennt, erschüttert angesichts der vielen, oft seit Jahren, leer stehenden Häuser und Wohnungen. „Bei 100 habe ich aufgehört zu zählen“, sagt er. „Und da war ich noch längst nicht durch.“ Und Obertürkheim ist nur einer von 23 Stadtbezirken.
Die Stadtverwaltung müsste solche Verdachtsfälle kontrollieren, weist aber vorsichtshalber auf das „Rückwirkungsverbot“ hin. Es dürfe nur bestraft werden, was zum Tatzeitpunkt schon unter Strafe gestanden habe. Und das 2013 wieder eingeführte Gesetz ist in Stuttgart erst 2016 als Satzung verabschiedet worden. Das führt dazu, dass ein siebenmonatiger Leerstand strafbewehrt sein kann, nicht aber einer, der seit mehr als fünf Jahren anhält. Gaßmann betont, das Land ändere das nicht mit dem Verweis auf ein Urteil, das es verständlicherweise für unverhältnismäßig erachtete, eine einst als Wohnraum genützte Gewerbefläche wieder umzuwandeln. „Hier geht es aber darum, bestehenden Wohnraum seinem gesetzlich vorgeschriebenen Zweck zuzuführen.“