Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag erklärt.

 

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof hat das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten ohne konkreten Anlass sei ein „Eingriff von großem Ausmaß und von besonderer Schwere“ in die Grundrechte der Bürger, urteilten die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssachen C-293/12 und C-594/12). Sie verletze das Recht auf Datenschutz und die Achtung des Privatlebens. In Deutschland sieht Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nach dem Urteil keinen Grund mehr, schnell einen deutschen Gesetzentwurf dazu vorzulegen.

Die Vorratsdatenspeicherung soll bei der Aufklärung schwerer Verbrechen wie organisierter Kriminalität und Terrorismus helfen. Fahnder können auf die gesammelten Daten zugreifen und wissen etwa, wer wann mit wem telefoniert hat. Der Inhalt von Gesprächen wird aber nicht gespeichert.

"Privatleben Gegenstand ständiger Überwachung"

Die Richter kritisieren, dass die Daten sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben von Bürgern ermöglichten, etwa auf ihren Aufenthaltsort, auf Reisen oder soziale Beziehungen - und zwar, ohne dass die Betroffenen davon etwas erfahren. Dies könne bei den Bürgern „das Gefühl erzeugen, dass ihr Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist“, heißt es in dem Urteil.

Die Luxemburger Richter kommen daher zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber beim Erlass der Richtlinie von 2006 die Grenzen der Verhältnismäßigkeit überschritten habe. Das Datensammeln von bis zu zwei Jahren sei nicht auf das absolut notwendige Maß beschränkt, weil es sämtliche Bürger und elektronische Kommunikationsmittel ohne jede Differenzierung oder Ausnahme umfasse. Die Richter kritisieren auch, dass die nationalen Behörden ohne Einschränkung auf Daten zugreifen und der Zugang nicht an bestimmte Straftaten oder an eine richterliche Anordnung geknüpft ist.

Knackpunkt Verhältnismäßigkeit

Zwar verwirft der Europäische Gerichtshof die Richtlinie komplett, nicht aber das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung. In dem Urteil heißt es, dass diese „eine dem Gemeinwohl dienende Zielsetzung darstellt.“ Sie helfe im Kampf gegen schwere Kriminalität und diene der öffentlichen Sicherheit. Allerdings gehe es um die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in der EU hoch umstritten. In Deutschland gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung dazu. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 gekippt. Die damalige schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen zu wollen.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht nun keinen Grund mehr für einen raschen deutschen Gesetzentwurf. „Damit ist eine neue Situation eingetreten“, sagte Maas in Berlin. „Die Grundlage für die Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist entfallen. Deutschland ist nicht mehr zu einer Umsetzung der Richtlinie verpflichtet.“ Auch EU-Geldbußen drohten nicht mehr.

Der Europäische Gerichtshof schaltete sich in den Streit ein, nachdem eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere Tausend Österreicher gegen die Datenspeicherung geklagt hatten.