Nach der Elternzeit kein Kita-Platz in Sicht? Der Bundesgerichtshof verhandelt die Klagen dreier Mütter auf Schadenersatz – und scheint in seinem Urteil einen grundsätzlichen Anspruch positiv zu bewerten.

Karlsruhe/Leipzig - Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen, dürfen auf eine Stärkung ihrer Rechte hoffen. In einer Verhandlung am Bundesgerichtshof (BGH) über die Klagen dreier Mütter zeichnete sich am Donnerstag ab, dass die Karlsruher Richter in solchen Fällen wohl grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz bejahen werden.

 

Geklagt haben drei Frauen aus Leipzig, die nicht wie geplant ein Jahr nach der Geburt wieder voll arbeiten konnten, weil sie nicht rechtzeitig einen Kita-Platz fanden. Von der Stadt wollen sie den Verdienstausfall ersetzt. (Az. III ZR 278/15 u.a.)

Seit 1. August 2013 gibt es für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Nicht überall standen aber auch ausreichend Plätze zur Verfügung.

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