Rechtliche Vorgaben für den SWR Der Teufel steckt im Staatsvertrag

Erwin Teufel (links) und Kurt Beck, die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, unterzeichnen Ende Mai 1997 die Staatsverträge über den neuen Südwestrundfunk. Foto: privat

Nicht nur bei der Suche nach neuer Führung, auch sonst leidet der SWR seit rund 20 Jahren unter den Vorgaben der Politik. Das komplizierte Konstrukt ist historisch bedingt.

Kultur: Tim Schleider (schl)

Stuttgart - Eine gemeinsame Rundfunkanstalt für zwei Bundesländer mit insgesamt rund 15 Millionen Einwohnern – nach außen hin haben die beiden Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz mit ihrem „Staatsvertrag über den Südwestrundfunk“ vom 31. Mai 1997 den zweitgrößten, also machtvollen öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland geschaffen. Doch ist daraus ein wirklich effektives und entscheidungsstarkes Unternehmen entstanden? Jan Büttner, der Verwaltungschef des SWR, hat dies unlängst bestritten – just in dem Brief, mit dem er seine eigene Bewerbung um den Posten des SWR-Intendanten zurückzog: Das „Gegeneinander von Direktionen und Standorten“ habe in den vergangenen Jahren „leider stark zugenommen“. Zwanzig Jahre nach der Fusion seien die „internen Gegensätze“ immer noch nicht überwunden.“

 

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