Auch im Fall der kleinen Ella hat die Stadt Stuttgart ihr Berufungsverfahren am Verwaltungsgerichtshof Mannheim verloren. Die Stadt will gegen das Urteil vorgehen.

Stuttgart - Erwartungsgemäß ist die Stadt Stuttgart vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim auch im Fall der kleinen Ella unterlegen. Der zwölfte VGH-Senat hat die Stadt im Berufungsverfahren vom 19. Januar 2017 dazu verurteilt, Ellas Familie die Mehrkosten für die teurere Unterbringung in der privaten Kita „Kindervilla“ auf dem Killesberg zu erstatten – insgesamt 12 012 Euro plus Zinsen. Die Mannheimer Richter bestätigten im Wesentlichen das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts. Ihre Begründung: die Stadt Stuttgart habe Ella trotz nachgewiesenem Rechtsanspruch keinen Platz in einer Kita oder einer Tagespflege verschafft, deshalb müsse die Stadt nun Aufwendungsersatz in Form der Kostenerstattung für den von Ellas Eltern selbst beschafften privaten Kitaplatz leisten. Es ist bereits der zweite Fall, bei dem die Stadt in punkto Kostenerstattung in zweiter Instanz verloren hat. Auch nach mündlicher Verhandlung am 8. Dezember hatte der VGH der Familie eines kleinen Jungen Recht gegeben und die Stadt zur Erstattung von Mehrkosten in Höhe von 5290 Euro verurteilt. Dagegen ist die Stadt bereits vorgegangen und hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden ist. Auch im Fall der kleinen Ella will die Stadt das VGH-Urteil anfechten.

 

Nur die Anmeldgebühr müssen die Eltern bezahlen

Bereits als Ella vier Monate alt war, hatten ihre Eltern – beide berufstätig – dem städtischen Jugendamt den Bedarf für eine Ganztagsbetreuung gemeldet, sobald die Kind ein Jahr alt sei. Doch die Familie kassierte bei städtischen Einrichtungen nur Absagen, da die Stadt nicht genügend Krippenplätze hatte. So meldete die Familie Ella schließlich bei der privaten „Kindervilla“ an, wo die mittlerweile fast Vierjährige in den Jahren 2014 und 2015 betreut wurde – allerdings für 858 Euro im Monat plus 180 Euro jährliche Verwaltungsgebühr. Laut Gericht seien dies keine Luxusaufwendungen, auch wenn, wie in der „Kindervilla“, der Musikunterricht inklusive sei. Nur die 390 Euro Anmeldegebühr müsse die Stadt nicht erstatten, da diese vor Ellas erstem Geburtstag fällig gewesen seien. Bei der Stadt hätte ein Krippenplatz lediglich 301 Euro im Monat gekostet.