Das Land und die Träger von Kitas haben flexible Lösungen vereinbart, um den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige möglichst erfüllen zu können.
Stuttgart - Das Land Baden-Württemberg und die Kita-Träger haben flexible Lösungen vereinbart, um den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige möglichst erfüllen zu können.
Das auf zwei Jahre befristete Paket umfasst unter anderem erleichterte Verfahren für die Betriebserlaubnis, einfachere Vertretungsregelungen bei Personalausfall und Möglichkeiten, einen Betreuungsplatz zu teilen. Dabei dürften aber bei der Qualität keine Abstriche gemacht werden, sagte Kultusstaatssekretärin Marion von Wartenberg (SPD) am Mittwoch in Stuttgart.
Vom 1. August an haben Familien einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kleinkinder zwischen einem und drei Jahren.
Verdi fürchtet Qualitätsverlust
Die Gewerkschaft Verdi befürchtet aufgrund der gemeinsamen Empfehlung von Land, Kommunen und Freien Trägern eine „weitere Verschlechterung“ der pädagogischen Standards. Das gehe zulasten der betroffenen Kinder, ihrer Eltern und der pädagogischen Fachkräfte. Ein Dorn im Auge sind Verdi vor allem die Möglichkeiten, die Krippengruppen um bis zu zwei Kinder aufzustocken, wenn dafür eine weitere Fachkraft zur Verfügung steht. Dass bis zu 20 Prozent der Plätze an je zwei Kinder mit Betreuungsbedarf in Teilzeit vergeben werden können, führe zu einer Überlastung der Fachkräfte; denn diese hätten infolgedessen 20 Prozent mehr Elterngespräche, individuelle Bildungspläne und Entwicklungsbeobachtungen zu bewältigen.
Der Geschäftsführer des Städtetags, Stefan Gläser, räumte ein, dass trotz der „Herkulesleistung“ der Kommunen und der Flexibilisierungsmöglichkeiten der Rechtsanspruch zum Stichtag nicht flächendeckend erfüllt werden könne. Er glaube aber nicht, dass eine Klagewelle bevorstehe.