Politiker fordern bereits härtere Strafen für das Fälschen von Impfausweisen – dabei ist nicht einmal sicher, dass dies überhaupt strafbar ist. Rechtsprofessor Volker Erb erklärt im Interview mit Christian Gottschalk den Grund für eine Strafbarkeitslücke.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Ist der Impfausweis eine Urkunde oder ein Gesundheitszeugnis? Gerichte haben das noch nicht entschieden. Doch der Unterschied ist bedeutsam, sagt der Mainzer Strafrechtler Volker Erb.

 

Herr Erb, die neue Freiheit gibt es nur mit dem Impfausweis. Kein Wunder, dass der gefälscht wird. Mit welcher Strafe müssen Fälscher rechnen?

Mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Das kommt darauf an, welche Strafvorschrift gilt.

Sie sind der Experte – sagen Sie uns, welche das ist?

Das ist gar nicht so einfach. Entweder die Urkundenfälschung, § 267 des Strafgesetzbuches. Das Strafmaß hier lautet Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Es gibt aber auch einen Straftatbestand, der heißt Fälschung von Gesundheitszeugnissen. Das ist § 277, hier beträgt die Höchststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe.

Ist so ein Impfausweis überhaupt eine Urkunde?

Daran bestehen keine Zweifel. Eine Urkunde kann schon ein handschriftlicher Vermerk auf einem Zettel sein, da braucht es nicht einmal unbedingt eine Unterschrift.

Einfach nur Urkunde oder speziell ein Gesundheitszeugnis – worauf kommt es also an?

Das wird eine sehr spannende Frage werden – und ist, soweit ich sehen kann, bisher noch nicht von den Gerichten geklärt.

Aber eins von beidem ist sicher?

Ja, das ist sicher.

Ist das dann ein Streit um Kaisers Bart?

Nein, überhaupt nicht. Denn die Voraussetzungen der Strafbarkeit sind so unterschiedlich, dass Strafbarkeitslücken entstehen könnten. Bei der Urkundenfälschung ist ein Täter, wer so etwas ausstellt oder verwendet. Bei der Ausstellung von Gesundheitszeugnissen sprechen Juristen von einem zweiaktigen Delikt. Es braucht die Ausstellung – und zudem die Verwendung. Und die Verwendung muss gegenüber einer Behörde oder einer Versicherung erfolgen.

Im Augenblick wird diskutiert, mit dem Impfausweis Zugang in Restaurants oder zu Urlaubsreisen zu bekommen . . .

Genau das ist das Problem. Wenn Sie jemanden haben, der falsche Bescheinigungen verwendet, um wieder einmal essen zu gehen, dann könnte das in der Tat straffrei bleiben. Das gilt entsprechend für Besuche beim Friseur oder beim Gang zum Konzert. Bei Urlaubsreisen muss man hingegen differenzieren, wem das Dokument vorgelegt wird: dem Hotel, das wäre dann straffrei. Oder dem Grenzbeamten bei der Wiedereinreise aus dem Ausland – das wäre strafbar.

Wäre es nicht einfacher, einfach immer eine Urkundenfälschung anzunehmen?

Das ist juristisch leider nicht ganz so einfach. Im Strafrecht gilt der Grundsatz, dass die speziellere Vorschrift die allgemeine Vorschrift sperrt. Und es gibt in der juristischen Lehre die herrschende Meinung, dass das im Verhältnis zwischen der Fälschung eines Gesundheitszeugnisses und der Urkundenfälschung genau so ist.

Wer wird eigentlich bestraft?

Wenn es um die Variante des gefälschten Gesundheitszeugnisses geht, dann sind der Fälscher und der Verwender als Mittäter strafbar. Bei der Urkundenfälschung machen sich ohnehin beide strafbar.

Und wie ist es mit impfkritischen Ärzten, die Impfungen bescheinigen, die nie gemacht wurden?

Auch da ist es wichtig zu unterscheiden, ob es sich um ein Gesundheitszeugnis oder um eine normale Urkunde handelt. Die Urkunde wäre ja nicht falsch, wenn der Arzt sie ausstellt. Eine schriftliche Lüge ist keine Urkundenfälschung. Wenn der Arzt aber selbst ein falsches Gesundheitszeugnis ausstellt, dann macht er sich strafbar. Dafür gibt es mit § 278 StGB nämlich eine eigene Vorschrift. Der Strafrahmen reicht bis zu zwei Jahren Haft.

Haben sich Gerichte schon damit beschäftigt?

Die einzigen Entscheidungen, die mir im Zusammenhang mit Impfungen bekannt sind, gehen auf das Reichsgericht zurück und sind über 100 Jahre alt. Damals ging es um Pocken-Impfungen und gleichzeitig darum, deren Wirksamkeit zu bescheinigen. Übertragen auf unsere Zeit bedeutet das: Wenn ein Arzt zu Unrecht bescheinigt, dass jemand von Covid-19 genesen ist, dann handelt es sich dabei sicher um ein Gesundheitszeugnis. Beim Impfausweis ist das offen.

Warum gibt es diese Spezialisierung des Gesundheitszeugnisses überhaupt?

Das ist eine Systemwidrigkeit im Gesetz. Den § 277 gibt es seit Bestehen des Strafgesetzbuches, also seit 1871. Seitdem ist er nie reformiert worden, die Urkundenfälschung aber schon. Während § 278 nach wie vor sinnvoll erscheint, steht § 277 einfach noch da und stört die Systematik der Urkundendelikte.

Wann können Gerichte das klären?

Zunächst muss es zu Anklagen kommen, dann sind die Amtsgerichte an der Reihe. Gute Verteidiger werden das Problem geschickt thematisieren, die Staatsanwaltschaften werden im Zweifel dagegenhalten, und am Ende werden einige Fälle bei den Oberlandesgerichten landen. Das kann aber bis zu zwei Jahren dauern. Wenn die Oberlandesgerichte unterschiedlich entscheiden, ist schließlich der Bundesgerichtshof gefragt.