Rechtsextremistischen Verdachtsfall So reagiert die Bundespolitik auf das Urteil zur Einstufung der AfD

Sieben Verhandlungstage verbrachte das Oberverwaltungsgericht mit dem Verfahren in Münster. Foto: dpa/Guido Kirchner

Viele Bundespolitiker sehen sich durch das aktuelle Gerichtsurteil in ihrer Einschätzung der AfD bestätigt. Rechtliche Bewertung und politische Auseinandersetzung seien aber voneinander zu trennen, betont die Bundesinnenministerin.

Berliner Büro: Rebekka Wiese (rew)

Das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ist von vielen Bundespolitikerinnen und -politikern begrüßt worden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wertete die Entscheidung als Bestätigung rechtsstaatlicher Instrumente in einer Demokratie. „Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind“, sagte sie . „Unser Rechtsstaat hat Instrumente, die unsere Demokratie vor Bedrohungen von innen schützen. Genau diese Instrumente werden auch eingesetzt – und sind jetzt erneut von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden.“ Sie betonte zudem, dass die rechtliche Bewertung von der politischen Auseinandersetzung zu trennen sei.

 

Am Montag hatte das Gericht bestätigt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD und auch ihre Jugendorganisation Junge Alternative für Deutschland (JA) entsprechend einstufen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen darf. Auch die Bewertung des sogenannten „Flügels“ in der AfD – einer besonders extremistischen Gruppierung innerhalb der Partei rund um deren Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke, die inzwischen offiziell aufgelöst wurde – als Verdachtsfall, später als „erwiesen rechtsextremistisch“ stuften die Richter als rechtmäßig ein.

AfD will in die nächste Instanz

So hatte schon das Verwaltungsgericht Köln in erster Instanz entschieden. Damals ging die AfD in Berufung. Auch jetzt kündigte die Partei an, weiter vor Gericht zu ziehen. Das aktuelle Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist nicht zugelassen, die AfD hat aber die Möglichkeit, am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde einzulegen. „Wir werden selbstverständlich die nächste Instanz anrufen“, sagte AfD-Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch am Montag.

Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag und Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz begrüßte das Urteil des OVG . „Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann seine Arbeit wie bisher entschlossen fortführen und die rechtsextremen Umtriebe der AfD weiter sehr genau im Blick behalten. Das ist gut so“, sagte von Notz unserer Zeitung. Er betonte: „Die AfD ist eine unsere Demokratie zutiefst verachtende und sich zunehmend radikalisierende Partei.“ Sie säe Hass und füge dem Land und der Demokratie großen Schaden zu. „Nicht umsonst behalten unsere Sicherheitsbehörden ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen fest im Blick und nehmen entsprechende Einstufungen vor“, so von Notz.

„Aus meiner Sicht durch und durch rechtsextremistisch“

Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion Alexander Throm äußerte sich zu dem Urteil. „Heute wurde das Opfernarrativ der AfD einmal mehr durch ein unabhängiges rechtsstaatliches Verfahren widerlegt“, sagte Throm unserer Zeitung. „Die AfD ist kein Opfer, sondern aus meiner Sicht durch und durch rechtsextremistisch.“ Darüber hinaus vertrete sie mehr und mehr die Interessen Chinas und Russlands, so Throm: „Das ist alles andere als patriotisch.“

Auch die SPD-Fraktion im Bundestag sieht sich in ihrer bisherigen Einschätzung durch das Urteil bekräftigt, wie die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin Katja Mast und Fraktionsvize Dirk Wiese gemeinsam erklärten. „Die Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten, ist nicht nur angezeigt, sondern dringend notwendig – und nun auch oberverwaltungsgerichtlich bestätigt“, sagten Wiese und Mast. „Jetzt gilt es, das Urteil sorgfältig auszuwerten und die richtigen Schlüsse zu ziehen.“

Sieben Verhandlungstage, ein klares Urteil

Seit März verhandelte das Oberverwaltungsgericht in Münster den Streit zwischen AfD und Verfassungsschutz. In insgesamt sieben Verhandlungstagen stellte die AfD mehrere Befangenheitsanträge und Hunderte Beweisanträge. Das Urteil fiel nun klar aus. „Die AfD hat keinen Anspruch auf Unterlassung der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Regelungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes stellen eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Beobachtung als Verdachtsfall dar“, teilte das Gericht mit.

Sollte die AfD als Partei nun verboten werden? Auf diese Frage wirkt sich das Urteil nicht aus. Über so einen Schritt wird seit Monaten diskutiert, die Hürden dafür sind aber hoch. Dass es dazu kommt, gilt aktuell als unwahrscheinlich.

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