Bis zu 10 000 deutsche Unternehmen brauchen nach dem Brexit eine neue Rechtsform. Die Bundesregierung will helfen.

Stuttgart - Am 29. März 2019 will Großbritannien aus der EU ausscheiden. Deshalb stehen jetzt 8000 bis 10 000 deutsche Unternehmen vor der Frage, welche neue Rechtsform sie sich zulegen sollen. Diese überwiegend kleinen Dienstleistungsunternehmen haben sich nach der Jahrtausendwende für die britische Rechtsform Limited und die Registrierung auf der Insel entschieden – ohne dort geschäftlich tätig zu sein. Das war damals eine beliebte Alternative zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), weil die britische Variante auch haftungsbeschränkt ist, aber kaum Kapital erfordert und wenig kostet.

 

Wenn Großbritannien aber künftig nicht mehr der EU angehört, dann entfällt für diese deutschen Limited-Gründungen die Geschäftsgrundlage. Die betroffenen Unternehmen müssen sich etwas einfallen lassen. Wenn sie das nicht tun, dann werden sie zu Gesellschaften, deren Eigentümer mit ihrem gesamten Privatvermögen haften – sei es in einer Offenen Handelsgesellschaft (mehrere Eigentümer) oder als Einzelunternehmen (ein Eigentümer).

Die GmbH-Reform hat den Limited-Boom beendet

Die englische Limited kam mit Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) 1999 und 2003 in Mode; zuvor war es nicht möglich, als deutsches Unternehmen in dieser Rechtsform in Deutschland tätig zu werden. Zahlreiche Gründeragenturen priesen in den Folgejahren häufig via Internet die Vorteile gegenüber der deutschen GmbH. Die Limited braucht statt 25 000 Euro Stammkapital nur eine Mindesteinlage von einem Pfund und kann ohne notarielle Beurkundung gegründet werden. Diese Agenturen boten rasche Hilfe bei Abwicklung und Behördengängen an. Robert Kiesel, der sich bei der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart um alle Brexit-Rechtsfragen kümmert, sieht vor allem einen Grund für den Boom: „Es wurde gemacht, weil es billig war“, sagt er. Welchen Stellenwert das Haftungsthema damals hatte, mag er nicht abschätzen.

Die Limited-Konjunktur ging zu Ende, weil die Regierung auf die Entwicklung reagierte. „Durch die GmbH-Reform 2008 hat die Rechtsform Limited auch für geringer kapitalisierte deutsche Gründer an Bedeutung eingebüßt“, sagt Hansjörg Frenz von der Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei Menold Bezler. „Für klassische Mittelständler mit solidem Business-Plan war das ohnehin kaum ein Thema.“

Der Brexit ohne Austrittsabkommen gilt als unwahrscheinlich

Mit der Reform wurde als Sonderform der GmbH die Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) eingeführt, die sich stark an der englischen Limited orientiert. Frenz hat für das seitdem geringere Interesse noch eine Erklärung: „Vielleicht hat nicht jeder Gründer bedacht, dass abseits der einfachen Gründung in Großbritannien die einzureichenden Unterlagen dort aktuell gehalten werden müssen. Wer das nicht befolgt, muss mit harschen Folgen rechnen.“ Bei Frenz hat der Brexit keine Flut von Anfragen ratloser Limited-Gründer ausgelöst. Er spricht von „vereinzelten Anfragen“. Ähnlich äußert sich auch Kiesel, der dafür diese Erklärung hat: „Viele Unternehmer machen einfach die Augen zu und warten ab.“

Solange nicht klar ist, auf welche Weise Großbritannien den Brexit vollzieht, gibt es auch keine klare Marschrichtung für die Unternehmen. Viel spricht gegenwärtig dafür, dass es zu einem Brexit ohne Austrittsabkommen kommt – auch wenn sich das nach Kiesels Einschätzung viele Unternehmer gegenwärtig nicht vorstellen können.

Spielen die Briten mit?

Bei einem sogenannten harten Brexit sind zumindest von deutscher Seite aus die Weichen dafür gestellt, dass nach dem 29. März 2019 noch eine zweijährige Übergangszeit bis zum Abschluss zuvor bereits eingeleiteter Umstellungen auf eine neue Rechtsform bleibt. Ob die britische Seite dabei mitmachen wird, ist allerdings fraglich. Die Steuerfachleute der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte schreiben in einem Newsletter von „gegenläufigen Tendenzen“ in Großbritannien. Billigt das britische Unterhaus das Austrittsabkommen wider Erwarten doch noch, dann dürfte dieser Konflikt ausbleiben.

Der Bundestag hat Mitte Dezember eine Novelle des Umwandlungsgesetzes verabschiedet, die den Katalog der Möglichkeiten erweitert. Schon bisher gab es die Möglichkeit, eine GmbH zu gründen und die Limited anschließend auf diese Gesellschaft zu verschmelzen. „Als Alternative möchte die Bundesregierung insbesondere gering kapitalisierten Betrieben den Weg über die Verschmelzung mit einer Kommanditgesellschaft anbieten, an der sich eine GmbH beteiligen kann“, erläutert Frenz.

Die Rache der Notare

Den Notaren, die einst durch den Limited-Boom ausgebremst wurden, ist das zu viel des Entgegenkommens. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf für die Novelle haben die Juristen zur Frage der „pseudoenglischen Gesellschaften“ erklärt: „Deren Gründer haben bewusst eine ausländische Rechtsform gewählt und sich der deutschen Rechtsordnung aus nicht schützenswerten Motiven entzogen. Es erscheint daher konsequent, sie und ihre Gesellschaften an diese Entscheidung zu binden.“ Eine Seite weiter heißt es über die „verlorenen Söhne“ sogar: „Es ist . . . zu befürchten, dass eine Vielzahl dieser Gesellschaften ihre Insolvenz verschleppt hat und man durch ein Zurückholen der Justiz (vor allem Handelsregister, Insolvenzgericht, Staatsanwaltschaften und Strafgerichte) nur Mehrarbeit beschert.“

Berater warten gegenwärtig mit vielen Tipps auf, wie die Rechtsform mit Haftungsbeschränkung über den Brexit hinweggerettet werden kann. Ob das aus Unternehmersicht so vorteilhaft ist, wie es klingt, stellt der IHK-Jurist Kiesel infrage. „Es lohnt sich, über den Verzicht auf eine Kapitalgesellschaft nachzudenken“, sagt Kiesel. „Denn häufig ist eine haftungsbeschränkte Rechtsform, die auch immer viele Pflichten und einen großen Aufwand mit sich bringt, gar nicht nötig.“ Kiesel kann sich im Übrigen auch noch vorstellen, dass alles bleibt, wie es ist. „Mit einem Austrittsvertrag, in dem auch die Niederlassungsfreiheit dauerhaft geregelt ist, wäre die Kuh vom Eis“, sagt er. Die Limited-Gesellschaften könnten fortbestehen, aber: Die Brexit-Hardliner bekämpfen diese vehement.