Seit einem Vierteljahr wird die Handynutzung am Steuer wesentlich härter bestraft als noch zuvor. In manchen Fällen hat der Autofahrer sogar seinen Führerschein abzugeben.

Stuttgart - Seit mehr als einem Vierteljahr sind die härteren Strafen für die Nutzung des Handys am Steuer in Kraft. Es gibt mehr Punkte in der Verkehrssünderkartei und höhere Bußgelder für die Tipperei auf dem Display, die eine enorme Unfallgefahr birgt. Seit Herbst 2017 werden 100 Euro Bußgeld für diejenigen fällig, die bei laufendem Motor nicht die Finger vom Handy lassen – weiterhin verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei.

 

Im schlimmsten Fall (Sachbeschädigung) drohen bis zu 200 Euro Bußgeld plus zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot. Das sind empfindliche Denkzettel. Für Fahrradfahrer gilt: Mit Smartphone in der Hand kostet es 55 Euro, wenn dabei in die Pedale getreten wird. Ungestraft bleibt das Tippen, wenn das Fahrzeug steht und der Motor aus ist – auch bei Stillstand im Stau. Das gilt aber nicht, wenn sich der Motor an einer Ampel nur kurz selbst ab- und anschaltet.

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Wiederholte Vergehen bleiben nicht unbestraft

Länger auf einen kleinen Monitor schauen dürfen Fahrer, wenn sie etwa mit dieser Hilfe zum Beispiel in Schritttempo einparken. Extra vermerkt ist, dass Fahrer von Linienbussen auch mit laufendem Motor auf Bordcomputer blicken dürfen, um an Haltestellen Tickets zu verkaufen. Videobrillen am Steuer sind tabu.

Dass es bei wiederholten Vergehen nicht nur bei Geldbußen und Strafpunkten bleibt, zeigt auch ein Fall aus Hamm, der noch vor der Sanktionen-Verschärfung verhandelt worden ist: Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass auch einfache Verkehrsverstöße ein Fahrverbot (hier ein Monat) nach sich ziehen können, wenn sich aus der Anzahl an diesen – wenn auch schlichten – Vergehen eine fehlende Einsicht des Verkehrsteilnehmers ergibt.

Das könne bereits bei (entdeckten) fünf leichten Verstößen in drei Jahren angenommen werden, wie der Fall eines 29-Jährigen zeigt. Dieser wurde in weniger als drei Jahren dreimal mit dem Handy am Steuer erwischt und zudem zweimal mit jeweils knapp über 20 Stundenkilometer geblitzt. Damit liege eine „beharrliche Pflichtverletzung“ vor. Der Mann habe durch wiederholte Verletzung von Rechtsvorschriften erkennen lassen, dass es ihm „hinsichtlich seiner Teilnahme am Straßenverkehr an der erforderlichen Rechtstreue und Einsicht fehlt“. (AZ: 1 RBs 138/15).