Rechtsstreit am OLG Gentges gibt im Streit mit den Richtern nach
Das Justizministerium legt keine Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ein.
Das Justizministerium legt keine Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ein.
Der derzeit größte Streit im Justizwesen von Baden-Württemberg ist beendet. Justizministerin Marion Gentges (CDU) legt keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts im Streit über die Neubesetzung des Chefpostens beim Oberlandesgericht Stuttgart ein. In dem Personalbesetzungsverfahren werde nun der Richterwahlausschuss einberufen, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. Der Vorgang rund um die OLG-Kandidatur und die Nachfolge von Cornelia Horz hat Seltenheitswert in der jüngeren Justizgeschichte. Die bisherige OLG-Präsidentin ist seit Mai vergangenen Jahres im Ruhestand. Gentges hatte für den Posten Beate Linkenheil, eine Abteilungsleiterin im Ministerium, vorgeschlagen. Der Präsidialrat der Richter sprach sich gegen diesen Vorschlag aus, und hob seinerseits den Präsidenten des Stuttgarter Landgerichts, Andreas Singer, auf den Schild. Singer war früher einmal Sprecher des ehemaligen Justizministers Ulrich Goll (FDP). Linkenheil hatte das Büro von CDU-Ministerpräsident Oettinger geleitet.
Gentges wollte nicht hinnehmen, dass der Präsidialrat ihre Kandidatin für den Chefsessel abgelehnt und einen eigenen Vorschlag gemacht hatte. Sie argumentierte, das Gremium überschreite damit seine Kompetenzen und reichte Klage beim Verwaltungsgericht in Stuttgart ein. Diese Klage wurde Mitte November vergangenen Jahres als unzulässig abgelehnt.
Wer nun neuer Präsident oder neue Präsidentin des Stuttgarter Oberlandesgericht werden wird, entscheidet der Richterwahlausschuss. Er besteht aus 15 Mitgliedern, acht Richtern, sechs Abgeordneten und einem Rechtsanwalt. Die Ministerin gehört auch dazu, hat aber kein Stimmrecht. Ein Kandidat braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Das letzte Mal war der Richterwahlausschuss 2015 einberufen worden.
Der Deutsche Richterbund (DRB) Baden-Württemberg hatte während des Streits drastische Worte gewählt und von „Fassungslosigkeit und Empörung“ innerhalb der Richterschaft gesprochen. Im Justizministerium hieß es stets, dass es um die Klärung einer Rechtsfrage gehe, nicht darum, einen Personalvorschlag durchzusetzen.
Diesen Standpunkt verteidigte Marion Gentges am Donnerstag erneut: „Wir wollten eine Rechtsfrage inhaltlich klären lassen, nämlich wie weit die Kompetenz des Präsidialrats reicht. Das Verwaltungsgericht hat über diese Frage nicht entschieden, weil die Klage nach Auffassung des Gerichts unzulässig war“, so die Ministerin. Das Urteil habe man eingehend geprüft. „Möglicherweise würde auch die nächste Instanz nicht in der Sache entscheiden, sondern ausschließlich über Verfahrensfragen. Damit hätten wir immer noch keine Rechtsklarheit, müssten aber eine längere Vakanz am Oberlandesgericht in Kauf nehmen.“
Die Opposition im Landtag hat das Einlenken der Ministerin begrüßt. „Es ist gut, dass die Justizministerin endlich zur Einsicht gelangt ist, dass sie ihren monatelangen Frontalangriff auf die Justiz einstellen muss“, so der Rechtsexperte der SPD-Landtagsfraktion Boris Weirauch. Es sei „unverantwortlich“ gewesen, das Vertrauensverhältnis zur Justiz derart aufs Spiel zu setzen.