Der Agrarminister lenkt im Rechtsstreit mit den Tierschützern von Peta ein. Er akzeptierte einen von Peta erwirkten Beschluss des Landgerichts Hamburg, nach dem er nicht mehr behaupten darf, bei Organisationen wie Peta erhielten Vereinsvorsitzende sechsstellige Gehälter.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Im Rechtsstreit mit der Tierschutzorganisation Peta hat Agrarminister Peter Hauk (CDU) überraschend eingelenkt. Er akzeptierte jetzt einen von Peta erwirkten Beschluss des Landgerichts Hamburg, nach dem er nicht mehr behaupten darf, bei Organisationen wie Peta erhielten Vereinsvorsitzende sechsstellige Gehälter. Weit vor Ablauf der sechsmonatigen Frist erklärte er seinen Verzicht auf einen Widerspruch, wie das Ministerium und Peta bestätigten. Ein Parallelverfahren vor dem Landgericht Stuttgart, für das bereits ein Verhandlungstermin angesetzt war, hat sich damit ebenfalls erledigt.

 

Vorwürfe gegen Hauk

Die bundesweit tätige Tierschutzorganisation mit Deutschland-Sitz in Stuttgart hatte Hauk vorgeworfen, er verbreite „in Trump-Manier Fake News“ über einen Verein, der als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt sei. Damit mache er sich zum Sprachrohr von Gruppierungen, „die mit Tierleid Geschäfte machen“. „Diese Hetze ist nunmehr unterbunden“, hatte ein Peta-Sprecher nach dem Beschluss des Landgerichts Hamburg gesagt. Nach Hauks Verzicht auf eine Beschwerde äußerte er die Erwartung, „dass seitens des Ministers und des Ministeriums wieder zu einem fairen Miteinander gefunden wird“. Peta als bundesweit größte und effektivste Tierschutz-Organisation „müsste eigentlich der natürliche Verbündete des Verbraucher- und Tierschutzministeriums sein“, sagte der Sprecher.

Kritisches Bild der Organisation

Eine Sprecherin Hauks sagte hingegen, der Streit sei es dem Minister nicht wert, nach der einstweiligen Verfügung ein Verfahren in der Hauptsache zu betreiben. Das Vorgehen von Peta, parallel zwei Gerichte anzurufen, bestätigte ihn in seinem kritischen Bild der Organisation: „Austeilen kann man, einstecken nicht.“ Hauk stehe zu dem, was er gesagt habe; er habe von „bis zu sechsstelligen“ Einkommen bei Funktionären mehrerer Organisationen gesprochen. Nicht berührt von dem Streit ist das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart, wo es demnächst um die Anerkennung von Peta zur Verbandsklage geht.