Die Eigentümer des Göppinger Toom-Marktes wehren sich juristisch gegen die Ansiedlung eines riesigen Obi-Baumarktes in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. Der Obi steht längst. Doch vor Gericht haben sie jetzt einen ersten kleinen Erfolg errungen.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Göppingen/Mannheim - Bei ihrem juristischen Kampf gegen die bereits erfolgte Ansiedlung eines übermächtigen Obimarktes auf dem ehemaligen Weberareal in Göppingen haben die Eigentümer des benachbarten Toom-Baumarktes einen ersten Erfolg errungen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat angekündigt, sich doch eingehender mit einer Normenkontrollklage gegen den entsprechenden Bebauungsplan der Stadt zu befassen.

 

Beim ersten Verhandlungstermin vor zwei Wochen war es lediglich darum gegangen, ob die Toom-Markt-Eigentümer als Nachbarn überhaupt vom Bebauungsplan betroffen und damit klageberechtigt sind. Schon zwei Tage später wollte das Gericht eine Entscheidung verkünden. Daraufhin hatte Hans Büchner als Prozessbevollmächtigter der Stadt erwartet, dass das Gericht die Klage abweisen würde.

Doch dann wurde der Verkündungstermin verschoben. Gestern nun erklärte der Vorsitzende Richter Karsten Harms: „Die mündliche Verhandlung wird wieder eröffnet.“ Gründe nannte er nicht. Doch für Otto Gaßner, den Rechtsanwalt der Immobiliengesellschaft Patrizia Gewerbe Invest, der das Toom-Gebäude gehört, besteht kein Zweifel, „dass wir das Stadium der Begründetheit überschritten haben.“ Jetzt werde der Bebauungsplan wohl auf Verfahrensfehler abgeklopft, vermutete auch Büchner. „Wir gehen aber davon aus, dass uns keine Fehler unterlaufen sind.“

Die Patrizia Gewerbe Invest macht geltend, dass der im April 2013 eröffnete Obi das eigene Eigentum am nur halb so großen Toom-Markt entwerte. Es sei fraglich, ob sich Toom halten könne. Andererseits sei Patrizia bei der Nutzung des Gebäudes auf das Baumarktsegment festgelegt. Der alte, dort geltende Bebauungsplan lasse andere Nutzungen kaum zu.

„Unser Ziel ist es, eine vernünftige abgestimmte Planung für das gesamte Gebiet einschließlich unseres Grundstücks hinzukriegen“, sagte Gaßner. Wenn man die Zuschnitte beider Areale betrachte, sei eine Einbeziehung eigentlich selbstverständlich. Büchner sieht das allerdings anders. „Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf Einbeziehung in einen Bebauungsplan.“ Dies sei höchstrichterlich geklärt.

Andererseits war eine Integration des Toom-Marktes, dessen Zufahrt sich wie ein langer Tigerschwanz um das Obi-Markt-Gelände legt, ursprünglich durchaus erwogen worden. So hatte sich der Investor Franz Rieger, der das in Sichtweite zu seinem Möbelhaus gelegene Weberareal entwickelte, auch um das Toom-Markt-Gelände bemüht. Patrizia lehnte allerdings dankend ab. „Herr Rieger hat vier Euro pro Quadratmeter geboten“, sagte Gaßner. Eine Frechheit sei das gewesen.

Mit einem Quadratmeterpreis von 110 Euro stehe das Gelände bei Patrizia in den Büchern. Für die Anleger, kleine Privatkunden baden-württembergischer Sparkassen, hätte dies einen Totalverlust bedeutet, so Gaßner. Übrigens habe Rieger dem Fonds später Flächen des Weberareals für 330 Euro pro Quadratmeter angeboten. Der Möbelhaus-Unternehmer dürfte auf dem Weberareal mit Hilfe der Stadt einen guten Schnitt gemacht haben.