Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat den Bebauungsplan für das Gebiet „Parksiedlung Nord-Ost“ in Ostfildern ein zweites Mal gekippt. Trotzdem baut die Hofkammer weiter. Wie geht das zusammen?

Weil der Lärmschutz nur unzureichend berücksichtigt wurde, erklärte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) den Bebauungsplan „Parksiedlung Nord-Ost“ im Jahr 2017 für ungültig. Das gleiche Malheur passierte der Stadt Ostfildern nun mit der nachgebesserten Variante des Bebauungsplans für das Siedlungsprojekt am Hang zum Neckartal. Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens entzogen die Richter des 8. Senats in Mannheim dem Vorhaben ein zweites Mal die Rechtskraft. Eine Revision ist nicht zugelassen.