Rechtsstreit um Gymnasium in Stuttgart Vom Anspruch auf Ruhe und Bildung

Das Ebelu am Stuttgarter Herdweg wird gerade kräftig umgebaut – zum Ärger der Anwohner. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Wer neben einer Schule wohnt, darf keinen lautlosen Schulbetrieb erwarten. Auf die Einhaltung von Lärmgrenzwerten zu pochen, findet Inge Jacobs aber legitim.

Das wünschen sich alle: schöne Schulen, tipptopp in Schuss, technisch und von der Infrastruktur auf neuestem Stand. Gern fußläufig zu erreichen, jedenfalls nicht jottwede. An diesem Ziel wird in Stuttgart seit einigen Jahren gearbeitet, nachdem die Stadt die Bausubstanz von vielen ihrer 160 Schulen jahrzehntelang vernachlässigt hatte.

 

Hinzu kommt: Auch die Bildungsanforderungen haben sich verändert, etwa an die Ausstattung naturwissenschaftlicher Räume, an Digitalisierung, aber auch an räumliche und zeitliche Bedingungen des Lernens, so erfordert ein Ganztagsbetrieb auch Mensen. Dies alles zieht notwendigerweise Umbauten nach sich. Und die machen – Überraschung! – Lärm. Und manchmal rückt dadurch die Schule noch ein Stück näher an die wohnende Nachbarschaft heran.

Die Stadt sollte schon aus Eigeninteresse die Lärmgrenzwerte einhalten

Die hätte es natürlich am liebsten ruhig. Und so ist es kein Wunder, dass Anwohner des Ebelu, eines altehrwürdigen Gymnasiums in angesagter Wohnlage, versuchen, die Belästigungen – soweit es geht – auf gerichtlichem Weg abzustellen oder wenigstens zu verringern. Es ist ihr gutes Recht und nachvollziehbar, dass sie dabei auf die Einhaltung der rechtlich vorgegebenen Lärmgrenzwerte pochen. Die sollte die Stadt schon aus Eigeninteresse berücksichtigen, um so keine Steilvorlage für rechtliche Auseinandersetzungen und somit vermeidbare Verzögerungen des Bauvorhabens zu liefern. Denn das strapaziert nicht nur das städtische Budget, sondern es setzt auch der Schulgemeinschaft zu, die dann ihren Umzug immer wieder umplanen muss.

Im Fall des Ebelu hat die Schulleiterin sich beruflich neu orientiert und das Umzugsprozedere in ein Interimsgebäude im Stuttgarter Westen ihrem Konrektor überlassen. Doch auch andere Schulleiter haben sich schon von großen Sanierungsvorhaben in die Flucht treiben lassen.

Was für Ansprüche haben Anwohner, die neben einer Schule wohnen?

Tatsächlich fragt man sich, welchen Anspruch Anwohner haben, die neben einer Schule wohnen. Muss es nicht von vornherein klar sein, dass Schüler Geräusche von sich geben, nachdem sie lange konzentriert im Unterricht gesessen sind? Oder dass es auch mal ein Schulfest gibt? Und dass Schüler eines Musikgymnasiums Musik machen? Oder dass Essen angeliefert wird?

Im aktuellen Klagefall hat die Stadt den Anwohnern Zugeständnisse gemacht, die mit Mehraufwand verbunden sind, aber dem Nachtschlaf dienlich sind. Gut so. Wenn damit die ganze Sache befriedet werden kann, wäre doch schon viel erreicht.

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