Die Stadt Stuttgart hat keine Kosten gescheut, alle anderen Instanzen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht zu bemühen. Das Geld wäre bei den Familien besser investiert gewesen, meint Lokalredakteurin Barbara Czimmer.

Stuttgart - In zwei Fällen hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht Eltern recht gegeben und die Stadt Stuttgart zum Zahlen verurteilt. Daran haben die Berufungs- und Revisionsbemühungen der Stadt nicht rütteln können, sie hat den Rechtsstreit verloren. Die Familien, die ihre Klage bis zum letztinstanzlichen Urteil ruhen ließen, müssen nun schnell zu ihrem Recht kommen.

 

Juristisch gesehen könnte die Landeshauptstadt natürlich darauf pochen, einen weiteren oder womöglich jeden einzelnen Fall nochmals vor Gericht zu bringen. Aber steht das einer Stadt gut zu Gesicht, die Kinderfreundlichkeit auf ihre Fahne geschrieben hat? Das darf nicht passieren.

Gang durch die Instanzen: Stadt hat keine Kosten gescheut

Jahrelang hat die Landeshauptstadt flehentlich nach München geblickt, wo Verwaltungsrichter einer Familie die Mehrkosten für die private Kita abgesprochen haben, und gehofft, der hiesige Rechtsstreit würde auch zu ihren Gunsten ausgehen. Doch dort ging es um völlig überzogene Kosten in einer landläufig als Edelkita bezeichneten Einrichtung. Und trotzdem hat Stuttgart keine Kosten gescheut, alle anderen Instanzen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht zu bemühen. Das Geld wäre bei den Familien besser investiert gewesen.

Die Eltern, die Beruf und Familie vereinbaren wollen und müssen und in ihrer Not einen privaten Kitaplatz angenommen haben, sollten den Differenzbetrag so schnell wie möglich von der Stadt zurück bekommen. Das gebieten der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz und die Urteile der Verwaltungsrichter in zwei Fällen.

Zwar fördert die Stadt die freien Träger bei Personal- und Investitionskosten, doch sie spart immer noch an jedem Platz, den sie selbst nicht schaffen muss. Für Gedankenspiele darüber, wie jetzt zusätzlich an den betroffenen 20 Familien gespart werden könnte, gibt es in der Öffentlichkeit kein Verständnis.