Muss das Land Peta als Tierschutzorganisation anerkennen? Im Prozess darum hat der Verein auch beim Bundesverwaltungsgericht verloren. Nun plant er eine Verfassungsbeschwerde.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Im Kampf um die Anerkennung durch das Land Baden-Württemberg ist die Tierschutzorganisation Peta auch vor dem Bundesverwaltungsgericht unterlegen. Die Leipziger Richter wiesen eine Beschwerde zurück, mit der Peta die Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim erzwingen wollte. Ihre formale Begründung: Es gebe in dem Fall keine klärungsbedürftigen Fragen des Bundesrechts. Die Tierschützer geben indes nicht auf, sondern sie wollen nun vor den Verfassungsgerichtshof des Landes ziehen.