Jeder hat bei Bewerbungen die gleichen Chancen? Die Praxis in der Justiz sieht offenbar anders aus. Ein Richter in Karlsruhe erlebt das bereits zum zweiten Mal. Sein Fall erschüttert erneut den Glauben ans Recht.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Es war ein Urteil, das in der Justiz große Kreise zog. Bei der Besetzung von Richterstellen, schilderte das Verwaltungsgericht Karlsruhe einen unter Kollegen „weit verbreiteten“ Eindruck, werde systematisch gegen die Verfassung verstoßen. Es gelte nicht das grundgesetzlich garantierte Prinzip der Bestenauslese, bei der sich jeder mit gleichen Chancen um eine Position bewerben könne, sondern ein Verfahren in „umgekehrter Reihenfolge“. Erst guckten Justizministerium und Gerichtschefs einen Kandidaten aus, der befördert werden solle. Dieser erfahre dann, dass demnächst eine Stelle für ihn ausgeschrieben werde. Die Beurteilungen etwaiger weiterer Bewerber würden in der Folge so verfasst, dass man zum von vornherein gewünschten Ergebnis komme.