Vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Stuttgart ist die Spannung groß. Die Deutsche Umwelthilfe als Klägerin erwartet sich Rückenwind für ihre Forderung nach Diesel-Fahrverboten. Die zuständigen Stellen für den Luftreinhalteplan schweigen.

Stuttgart - Schweigen im Landesverkehrsministerium, Schweigen im Rathaus: nach der Gerichtsverhandlung um (Diesel-)Fahrverbote in Stuttgart haben sich am Donnerstag die direkt betroffenen Behörden mit Bewertungen zurückgehalten – obwohl oder gerade weil der Verlauf der mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht Stuttgart die Pläne des Landes infrage stellt, die mit der Stadt Stuttgart abgestimmt sind.

 

Die vom Land bevorzugte Nachrüstung von Dieseln statt Verkehrsverboten ist für die Richter offenbar keine geeignete Maßnahme im Luftreinhalteplan, um kurzfristig das übermäßige Stickstoffdioxid in der Luft auf den Grenzwert zu reduzieren und dem Gesundheitsschutz Genüge zu tun. Und die vielen zusätzlichen Vorhaben jenseits von Verkehrsverboten stuften sie als begrenzt wirksam und langwierig ein. Es käme einer Überraschung gleich, wenn die 13. Kammer nicht zumindest im Grundsatz dem Klagebegehren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) folgen würde; wenn sie Verkehrsverbote der einen oder anderen Art nicht schon 2018 für nötig hielte statt erst 2020.

Hermann und Kuhn schweigen

„Ich möchte ein laufendes Verfahren quasi während der Urteilsfindung des Gerichts nicht kommentieren“, erklärte Stuttgarts OB Fritz Kuhn (Grüne). Im Staatsministerium, verlautet aus informierten Kreisen, werde erwogen, in Berufung gegen das Urteil zu gehen und Zeit zu gewinnen für die Nachrüstung sowie für die normale Umrüstung des Fahrzeugbestands. Edgar Neumann, Sprecher von Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne), sagte, man wolle vor der Verkündung der Entscheidung am Freitag kommender Woche keine Bewertung vornehmen. Noch sei nicht absehbar, wie das Gericht gewichte – und ob es Handlungsweisen vorgibt.

„Wir müssen Ihnen gar keinen Vorschlag machen“, hatte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern am Mittwoch den beklagten Landesvertretern gesagt. Dann aber war er doch deutlich geworden. Fahrverbote könnten mit dem bestehenden Umweltzonenschild samt Grüner Plakette und einem Zusatzzeichen kurzfristig verfügt werden. DUH-Anwalt Remo Klinger schlägt nun als Zusatz „Keine Diesel“ vor. Damit wäre die Fahrverbotsausnahme durch die Grüne Plakette für Diesel zurückgenommen. Das Schild könnte aber auch „Keine Diesel unter Euro 6“ anzeigen, was der vom Land geforderten Blauen Plakette näher käme. Das Gericht signalisierte, dass die Stickstoffdioxid-Grenzwerte, die zurzeit auf einem Teil der Stuttgarter Straßen um bis zu 100 Prozent überschritten sind, so schnell wie möglich eingehalten werden müssten.

Besorgnis bei Wirtschaftsverbänden

Eine gute Nachricht? Nicht für Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg. „Es sieht nicht gut aus für den Einzelhandel und für die Innenstadt“, sagte sie. Fahrverbote lassen sie den Tod des Einzelhandels in der Innenstadt befürchten – „und dann ist er nicht wiederzubeleben“. Die IHK Region Stuttgart bekräftigte, Fahrverbote würden Teile der Wirtschaft und ihre Beschäftigten stark beeinträchtigen. Man müsse Stauursachen bekämpfen.

Anders sieht es Manfred Niess, Anwohner des Feinstaub-und-Stickoxid-Brennpunkts Neckartor, Feinstaub-Kläger und Mitglied im Klima- und Umweltbündnis Stuttgart: Das Land habe im Prozess leider die Fortsetzung seines Rechtsbruchs angekündigt, weil es Grenzwerte erst 2020 einhalten will. Im Gerichtsurteil, da ist sich Niess sicher, würden in der Konsequenz Fahrverbote gefordert. Leider müsse „der Richter den Kopf hinhalten“, weil die Politik es der Autoindustrie erlaube, zu bestimmen, wie viel Gift in der Luft sein dürfe.

DUH ermahnt Winfried Kretschmann

Rechtsanwalt Roland Kugler, der für Kläger einen Vergleich über Verkehrsverringerungen am Neckartor um 20 Prozent an Feinstaubalarmtagen erkämpft hat, steht bereit, am 1. September die Zwangsvollstreckung zu beantragen. Bis Ende August müsse mit dem Luftreinhalteplan auch das Konzept für diese Verminderung stehen, aber davon sei nichts zu sehen. DUH-Chef Jürgen Resch erwartet nicht zwingend gerichtliche Auflagen zu Fahrverboten, aber ein Urteil, wonach die vom Land bejahten Maßnahmen irrelevant seien für gesunde Luft. Die DUH werde versuchen, mit allen rechtlichen Mitteln zu erreichen, dass die Luft in den Städten schon 2018 sauber werde. Leider gebe es „eine unheilige Allianz von Ministerpräsident Kretschmann und Bundesverkehrsminister Dobrindt“. Kretschmann müsse erwirken, dass bei Dieselautos die Hardware nachgerüstet werde und Abgasreinigungssysteme bei tiefen Temperaturen funktionieren.