Winnenden - Den Chinesischen Beifuß, Artemisia annua, kann man durchaus als Tausendsassa bezeichnen. In der traditionellen chinesischen Medizin kommt er seit 2000 Jahren als Fiebersenker zum Einsatz. Kürzlich pries das Bundesforschungsministerium das in der Pflanze enthaltene Artemisinin als „Extrem-Wirkstoff“ und verkündete in einer Broschüre: „Diese Pflanze kann die Welt verändern.“ Denn der Beifuß liefert hochwirksame Stoffe gegen Malaria sowie gegen Retroviren, die Tumore oder die Immunschwächekrankheit HIV auslösen. Schon vor 15 Jahren war Artemisinin als Wirkstoff gegen das Schwere Akute Respiratorische Syndrom (Sars) im Gespräch. Und aktuell wird untersucht, ob der Stoff zur Therapie bei Covid-19 zum Einsatz kommen könnte.
Eine äußerst vielversprechende Heilpflanze also. Wie kann es da sein, dass das Landratsamt des Rems-Murr-Kreises einem in Winnenden ansässigen Anbieter das „Inverkehrbringen“ ihrer getrockneten Blätter unter Androhung von 5000 Euro Geldstrafe untersagt – zum Schutz der Verbraucher? Und wie kann es sein, dass die Kreisbehörde offenbar das Recht auf ihrer Seite hat? Das ist eine längere Geschichte, deren erstes Kapitel Mitte der 80er Jahre im Urwald von Zaire beginnt.
„Ein Geschenk Gottes“, so nennt der promovierte Pharmazeut Hans-Martin Hirt, 70, aus Winnenden den Beifuß. Die Pflanze hat ihm geholfen, als er nach einem sechsjährigen Aufenthalt als Entwicklungshelfer in Zaire, der heutigen Demokratischen Republik Kongo, 1991 nach Deutschland zurückkehrte. Die Krankheit Malaria hatte er unfreiwillig mitgebracht.
Eine Firma vertreibt Beifuß-Samen
Ein hiesiger Arzt empfahl ihm bei einem akuten Malariaschub ein Präparat mit dem Wirkstoff Artesunat. „Ich war erstaunt, wie schnell das gewirkt hat, am nächsten Tag war ich gesund“, erzählt Hirt. Er begann nachzuforschen und stieß auf die Pflanze Artemisia annua und den Wirkstoff Artemisinin. Artesunat ist ein daraus abgeleiteter halbsynthetischer Arzneistoff, der im Jahr 2002 in die Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der Weltgesundheitsorganisation aufgenommen wurde. Diese Pflanze und ihre Wirkstoffe, beschloss Hirt, sollte Menschen in aller Welt zugutekommen, sie sollte überall erhältlich und erschwinglich sein. Doch Artemisia annua wächst nicht in den Tropen, sondern in gemäßigten Zonen. Also hörte Hirt sich um und fand eine Firma, die Samen für eine Spezialzüchtung des Beifuß vertreibt. Diese wächst auch in Afrika, wird bis zu drei Meter hoch, ist reich an Blättern und Wirkstoffen und heißt Artemisia annua anamed, kurz: A-3.
Anamed International, so nennt sich ein Verein, der den Austausch von Kenntnissen über tropische und andere Heilpflanzen zugunsten humanitärer Organisationen fördern möchte und dazu weltweit Seminare veranstaltet. Vereinssitz ist Winnenden, und Hans-Martin Hirt ist der Vereinsvorsitzende. Jahrelang hat der Verein die Züchtung A-3 mithilfe von Kirchengemeinden in der Region Stuttgart angebaut und die Ernte sowie Saatgut in von Malaria betroffene Länder geschickt. Das hätten viele lobenswert gefunden, sagt Hirt. Das baden-württembergische Staatsministerium etwa habe 50 000 Euro gegeben, um Artemisia in Burundi zu verbreiten. Ärger gab es dann, als immer mehr Menschen hierzulande den Tee haben wollten. „Wenn ich sage, ich möchte mit dem Tee der armen Bevölkerung in Afrika helfen, findet das jeder toll. Wenn ich sage, ich möchte der Bevölkerung in Deutschland helfen, kriege ich Schwierigkeiten“, klagt Hirt.
Anzeige gegen den Verein
Die Schwierigkeiten begannen 2005. Etwa ein Jahr zuvor hatte der Verein angefangen, getrocknete Artemisia-Blätter in Deutschland zu verkaufen. „Wir wollten die Einkünfte nutzen, um unsere weltweiten Seminare mitzufinanzieren“, sagt Hirt. Dort lernen die Menschen vor Ort, wie man Heilpflanzen so verarbeitet, dass sie als preisgünstige Arzneimittel dienen können. „Es geht uns nicht darum, aus Pflanzen viel Geld zu machen und Patente zu verkaufen, sondern darum, so viele Leben wie möglich zu retten“, so Hirt. „Wir wollen Rezepte veröffentlichen, die patentfrei sind, so dass jeder Lebensmittel zu Arzneimitteln umarbeiten kann.“
Nach einem Jahr Teeverkauf in Deutschland wurde der Verein wegen des Vertriebs illegaler Arzneimittel angezeigt – „von einem Berufskollegen“, klagt Hirt. Seither kümmert sich die Organisation ausschließlich um humanitäre Aktionen, Hirt veröffentlicht Bücher in der „Anamed Edition“. Für den Vertrieb der Blätter ist nun aus rechtlichen Gründen der Versand Teemana zuständig. Dessen Geschäftsführerin ist Irina Baumann. Da sie gesundheitlich angeschlagen sei, habe sie ihn gebeten, den Streit durchzufechten, sagt Hirt. Denn auf die Anzeige von 2005 folgten im Lauf der Jahre weitere.
Im Frühjahr 2019 nahm das Landratsamt Rems-Murr im Zuge einer Kontrolle bei Teemana zwei Packungen mit getrockneten A-3-Blättern mit und leitete die Proben an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Karlsruhe weiter. Dieses monierte, es sei nicht eindeutig, was der Zweck der Blätter sei, der Verbraucher könne aber aufgrund des Namens Teemana schließen, dass das Produkt als Tee gedacht sei.
Der Tee muss durch die Sicherheitsprüfung
Tee aber ist ein Lebensmittel. Und dafür gelten in der Europäischen Union seit dem Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung besondere Vorgaben: Als sogenannte neuartige Lebensmittel werden demnach all jene eingestuft, die vor dem Stichtag 15. Mai 1997 in der EU nicht „in nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet“ wurden. Da dies bei Artemisia annua anamed der Fall sei, handle es sich um ein neuartiges Lebensmittel: Und das müsse erst eine Sicherheitsprüfung bestehen, so das Amt. Solange diese Prüfung nicht erfolgt sei, dürfe der Tee auch nicht verkauft werden.
Die Behörde sprach ein Verkaufsverbot aus, das von Teemana angerufene Verwaltungsgericht Stuttgart und der Verwaltungsgerichtshof Mannheim urteilten, das Landratsamt tue recht daran, das Lebensmittel so lange aus dem Verkehr zu ziehen, bis das Hauptverfahren entschieden sei. Dieses steht noch aus. Hans-Martin Hirt ist pessimistisch: „Die Richter haben sicher kein Interesse, sich in die Botanik einzuarbeiten.“ Und er fragt sich, warum der Tee in anderen Landkreisen weiter verkauft werden darf. Ein Blick ins Internet zeigt diverse Händler, die Artemisia annua anbieten, etwa einer mit Sitz im Landkreis Rastatt, ein anderer unweit von Berlin.
Den Tee als neuartiges Lebensmittel zuzulassen koste Unmengen von Geld, das man nicht habe, das Verfahren könne Jahre dauern, sagt Hirt. „Was soll bis dahin passieren mit den Menschen, die den Tee als unterstützende Therapie, etwa bei Darmkrankheiten wie Morbus Crohn, verwenden?“
Zimt würde heute nicht mehr genehmigt
Der Rechtsanwalt Andreas Wehlau ist Experte für Lebensmittelrecht und arbeitet im Münchner Büro der Kanzlei Gleiss Lutz. Er bestätigt: „Das Verfahren für die Zulassung ist sehr aufwendig und kostet Hunderttausende von Euro.“ Die Angst vor der Gentechnik sei der Treiber für die Novel-Food-Verordnung gewesen, über die Andreas Wehlau sagt: „Sie müsste eigentlich abgeschafft werden. Sie stellt eine völlige Überregulierung dar.“ Der Chia-Same etwa werde seit Jahrtausenden in Lateinamerika gegessen, „trotzdem musste er durch die Sicherheitsprüfung, das ist völlig übertrieben“.
In diesem Fall wurde die Prüfung durchgefochten, der Same zugelassen. „Große Konzerne können sich das schon mal leisten, aber für kleinere Betriebe, gerade auch Bioimporteure, ist das zu teuer“, sagt Wehlau. So manches Lebensmittel wäre nach der Verordnung heute gar nicht mehr genehmigungsfähig. Etwa Zimt oder Basilikum: „Da sind Stoffe drin, die keine Genehmigung mehr erhalten.“
Der Nachweis, dass Artemisia annua vor 1997 in Europa in nennenswertem Umfang verwendet wurde, sei schwer zu erbringen. Die arzneiliche Wirkung sei bei der Zulassung eher ein Hindernis: „In Lebensmitteln will man Nährstoffe haben – und die Abwesenheit von Stoffen, die etwas auslösen.“ Wäre eine Zulassung als Arzneimittel denkbar? Theoretisch schon, sagt der Anwalt Wehlau: Aber die sei noch aufwendiger und teurer als die eines Lebensmittels. Für Hirt und seine Mitstreiter völlig unerschwinglich. Andreas Wehlau bezweifelt, dass der Versand mit seiner derzeitigen Strategie durchkommt, die Blätter als „Rohstoff“ zu deklarieren – mit dem Hinweis „nicht zum Verzehr geeignet“.
Hans-Martin Hirt findet: „Die Novel-Food-Verordnung schützt nicht den Verbraucher vor der Industrie, sondern die Industrie vor dem Verbraucher.“ Teemana hat nun einen Sonderweg gewählt und beantragt, Artemisia annua als „traditionelles Lebensmittel eines Drittlandes“ zuzulassen. Selbst wenn das klappe, könne das Verfahren aber Jahre dauern, sagt Hirt. Weiter kämpfen will er trotzdem, denn er glaubt fest daran, dass diese Pflanze die Welt verändern kann.