Plakat der Industrie- und Handeslkammer (IHK) Ulm zugunsten von Stuttgart 21 ist nicht zulässig.

Sigmaringen - Ein Werbeplakat der Industrie- und Handeslkammer (IHK) Ulm zugunsten des Bahnprojekts Stuttgart 21 ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen nicht zulässig. Die IHK müsse das Plakat mit der Aufschrift „Allerhöchste Eisenbahn! JA! Unsere Zukunft braucht die ICE-Strecke mit Stuttgart 21“ abhängen, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

 

Zudem wurden der IHK Äußerungen wie „Ein Scheitern von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm würde die parlamentarische Demokratie auf den Kopf stellen“ auf ihrer Homepage oder in Veröffentlichungen untersagt.

Das Gericht bezog sich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Industrie- und Handelskammern als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften das höchstmögliche Maß an Objektivität walten lassen müssen. Äußerungen der IHK müssten daher sachlich sein und die notwendige Zurückhaltung wahren.