Nach der Abmahnwelle gegen Nutzer von Pornoseiten im Netz kommt neue Bewegung in dem Fall. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt - und könnte damit die Abmahner selbst im Visier haben.

Nach der Abmahnwelle gegen Nutzer von Pornoseiten im Netz kommt neue Bewegung in dem Fall. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt - und könnte damit die Abmahner selbst im Visier haben.

 

Köln - Im Skandal um Massenabmahnungen wegen des Abrufs von Sexvideos im Web prüft die Staatsanwaltschaft Köln die Einleitung von Ermittlungen. Zurzeit untersuche man, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen falscher Versicherung an Eidesstatt gegenüber dem Landgericht Köln einzuleiten sei, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Dienstag der dpa in Köln. Es gehe dabei darum, ob eine Regensburger Anwaltskanzlei gegenüber dem Landgericht Köln falsche Angaben gemacht habe, um an Nutzerdaten heranzukommen.

Von der Abmahnungswelle sind in Deutschland mehrere zehntausend Internetnutzer betroffen. Sie waren belangt worden, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Seite Redtube.com abgerufen hatten. Die Anwaltskanzlei forderte sie auf, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu versichern, das Vergehen nicht noch einmal zu begehen.

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Die Abmahnungen sind in mehreren Punkten umstritten. Zum einen bezweifeln Experten, dass das Abrufen von Videostreams überhaupt gegen das Urheberrecht verstößt. Außerdem sei die Webseite nicht eindeutig als illegal zu erkennen. Zum anderen geht es um die Frage, ob das Landgericht Köln bei der Herausgabe der Anschlussdaten hinters Licht geführt wurde. Die Anträge hätten nicht deutlich gemacht, dass es um Internet-Streaming und nicht um illegale Tauschbörsen gehe, sagen Anwälte, die abgemahnte Anwender vertreten. Die Kanzlei hat dieser Einschätzung widersprochen.

Bremer betonte, dass die Staatsanwaltschaft nicht prüfe, ob die Anwender betrogen worden seien. Es gehe nur um die Versicherungen gegenüber dem Landgericht. Die Prüfung erfolge aufgrund der Medienberichte der vergangenen Woche.

Weiterhin unklar ist, wie der Rechteinhaber oder die Anwaltskanzlei überhaupt an die Internet-Adressen der abgemahnten Nutzer gekommen ist. Experten schließen inzwischen nicht aus, dass es sich dabei um Computerbetrug handeln könnte. Verschiedene Fachmedien berichteten von entsprechenden Indizien.

So belegten Erfahrungsberichte von Betroffenen, dass diese beim Ansteuern der Porno-Videos offenbar unbemerkt zunächst auf andere Websites umgeleitet wurden, wo dann vermutlich die IP-Adresse aufgezeichnet wurde. Anschließend seien die Nutzer wieder auf die ursprünglich angesteuerte Seite von Redtube geschickt worden. Sollte das zutreffen, hätten die Ermittler die Abrufe selbst generiert.