Bei der Reform der Grundsteuer war Eile geboten, denn laut Bundesverfassungsgerichts müssen die Regeln bis Jahresende geändert werden. Am Freitag nahm der Bundesrat schließlich das neue Gesetz an.

Berlin - Der Bundesrat hat das Gesetz zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Die Länderkammer votierte am Freitag zunächst mit den Stimmen aller Bundesländer für eine nötige Änderung des Grundgesetzes, anschließend nahm sie auch das Gesetz an. Bei der Grundsteuer ist Eile geboten, denn die Regeln müssen laut Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts bis Jahresende reformiert werden. Im Bundestag war sie bereits abgesegnet worden

 

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Die Grundsteuer wird ab 2025 nach einem neuen System berechnet. Der Bundesrat beschloss die umstrittene Reform am Freitag, im Bundestag war sie bereits abgesegnet worden. Jetzt können die Bundesländer entscheiden, ob sie künftig die Berechnungsmethode von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) nutzen oder eine eigene entwickeln. Beim Scholz-Modell müsste der Wert aller Grundstücke neu bestimmt werden, einigen Ländern wie Bayern ist das zu aufwendig, sie wollen deshalb allein die Fläche einer Immobilie zugrunde legen. Ob Hausbesitzer und Mieter künftig mehr zahlen müssen, ist weiter offen. Das letzte Wort über die Grundsteuer behalten die Kommunen, die mit ihren Hebesätzen großen Einfluss auf die Höhe der Abgabe haben.