Reform der Grundsteuer Hauslobby sagt „blaues Wunder“ voraus

Der Bundestag hat die Novelle des Grundsteuergesetzes beschlossen. Künftig können die Bundesländer auch eigene Verfahren zur Berechnung der Steuer festlegen. Foto: dpa

Die Öffnungsklausel ermöglicht den Ländern eine eigene Ausgestaltung der Grundsteuer. Darauf setzt der Hausbesitzerverband.

Stuttgart - Alle Immobilien müssen neu bewertet werden, über den Hebesatz entscheiden die einzelnen Kommunen – und ob Baden-Württemberg einen ganz eigenen Weg bei der Berechnung geht, ist noch offen. Es dürfte deshalb noch Zeit ins Land ziehen, bis klar ist, wer nach der Grundsteuerreform am Ende mehr zahlt als bisher – und wer weniger. Mit der nötigen Zweidrittelmehrheit hat der Bundestag grundsätzlich abgesegnet, dass die Bundesländer künftig eigene Modelle der Grundsteuerberechnung einführen können. Wenn der Bundesrat wie erwartet zustimmt, ist im Südwesten die grün-schwarze Landesregierung am Zug. Im Finanzministerium gibt man sich vorerst defensiv: Es gebe derzeit noch keine Festlegungen, auch nicht auf einen Zeitplan.

 

Grün-schwarze Gegensätze zeichnen sich ab

Wie die CSU in Bayern hat sich die Südwest-CDU für landesspezifische Regelungen eingesetzt. „Jetzt müssen wir diese Chance nutzen: Wir wollen ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg“, erklärten der Unionsfraktionschef Wolfgang Reinhart und der Finanzpolitiker Tobias Wald. Der Abgeordnete Wald hat im Landtag schon seine Forderung nach einem reinen Flächenmodell verdeutlicht. Dabei wäre für die Berechnung allein die Größe eines Grundstücks von Bedeutung.

Beim grünen Regierungspartner hingegen gibt es starke Stimmen für eine Besteuerung, die sich nur am Wert des Grundstücks ausrichtet. Zwar sagte die finanzpolitische Sprecherin Thekla Walker, der Nutzen der Öffnungsklausel müsse nun gründlich geprüft werden, wobei auch zwischen Gerechtigkeitsüberlegungen und zusätzlichem bürokratischem Aufwand abzuwägen sei. Namhafte grüne Stadtoberhäupter aber haben ihre Position schon klar abgesteckt.

OB Kuhn plädiert für Ausrichtung am Grundstückswert

Unter anderen der Tübinger Boris Palmer und der Stuttgarter Fritz Kuhn appellierten in einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann, sich für die am Grundstückswert ausgerichtete Steuer einzusetzen – ganz unabhängig davon, ob und wie üppig der Boden bebaut ist. Hintergrund: unbebauter Boden in der Stadt würde dann höher besteuert werden als bisher – ein Anreiz, Flächen für eine Bebauung freizugeben. Auf diesen Brief verweist OB Fritz Kuhn auch, nachdem in Berlin die Entscheidung gefallen ist.

Kein Hehl aus seiner Enttäuschung macht Ulrich Wecker, der Geschäftsführer des Stuttgarter Haus- und Grundbesitzervereins. „Wir haben deutlich stärker auf ein Flächenmodell gesetzt“, sagt Wecker. Der Verbandsvertreter hält das für „einfacher und sachgerechter“. Zudem sei es für die Verwaltung leichter zu handhaben. „So wie es jetzt angelegt wird, müsste ein Zustand der Dauererhebung von Daten beginnen“, warnt Wecker. Dass das vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Modell teilweise auf Werten aus den 1960er Jahren beruhte, habe seinen Grund auch in der aufwendigen Erfassung der Datengrundlage. „Das hat damals also schon nicht funktioniert und soll es heute plötzlich tun“, so Wecker. Er habe noch eine „Resthoffnung“, dass das Land seine Spielräume bei der Öffnungsklausel nutzen werde.

Wann die Umsetzung der Neuregelung definitiv erfolgt, vermag auch Wecker nicht zu sagen. Stattdessen prognostiziert er, „dass da einige ihr blaues Wunder erleben werden“. Insbesondere auf Mieter in größeren Einheiten könnten demnach höhere Belastungen bei der Nebenkostenabrechnung zukommen. Die würden nach dem Ertragswert eingestuft, und der sei wegen der zuletzt stark steigenden Mieten eben auch angestiegen.

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