Eingang des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice auf dem WDR-Gelände in Köln Foto: Imago/Panama Pictures//Christoph Hardt
Weniger Kultursender? Weniger Radioprogramme? Weniger Kika? Die Bundesländer beraten über eine Reform, welche die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten schlanker und preiswerter machen soll. Die möglichen Einschnitte sind tief. Aber sind sie auch sinnvoll?
Tilmann P. Gangloff
21.10.2024 - 12:59 Uhr
Große Sender wie der WDR oder das ZDF werden gern mit Behörden verglichen. Das hatte lange Zeit nicht zuletzt mit dem quasi unkündbaren Status der Angestellten zu tun, bezog sich aber auch auf die vermeintliche Unangreifbarkeit des öffentlich-rechtlichen Systems. Reformvorschläge, die mehr als bloß Reförmchen waren, versandeten regelmäßig.
Das soll sich nun ändern. Es stehen verschiedene Modelle im Raum, wie die Ausgaben reduziert werden können. So könnten zum Beispiel die Kulturkanäle 3 Sat und Arte miteinander fusionieren. Weitere Vorschläge betreffen die vier Info-Sender Tagesschau 24, Phoenix, ARD alpha und ZDF Info, die zu zwei Programmen verschmelzen sollen. „Aus zwei mach’ eins“ könnte es auch für vier weitere Angebote heißen: Der Kinderkanal sowie das nur online verbreitete Angebot funk für junge Erwachsene sollen ebenso zusammengelegt werden wie der in der Tat verzichtbare ARD-Wiederholungskanal One und der erfolgreiche ZDF-Ableger Neo, der regelmäßig mit erfrischenden Serien erfreut.
Ein gemeinsames drittes Hörfunkprogramm?
Ein Referentenentwurf der Rundfunkkommission der Länder sieht außerdem eine deutlich engere Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio in den administrativen und technischen Bereichen vor. Diese Kooperation würde jedoch laut einem Sondergutachten der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorerst „keine wesentlichen zusätzlichen Einsparpotenziale realisieren“.
Von den sieben heiligen Kühen der ARD, den dritten Programmen, ist in dem Entwurf keine Rede: Joachim von Gottberg, bis 2018 Geschäftsführer der von den Privatsendern finanzierten Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), schlägt ein gemeinsames drittes Programm vor, in dem sich zu bestimmten Uhrzeiten regionale Fenster öffnen würden. Der Medienwissenschaftler Gerd Hallenberger unterstützt die Idee: „Die ‚Dritten’ bestehen zu großen Teilen aus Wiederholungen von Shows, Filmen und Serien aus dem ‚Ersten’, also kann man sie auch gleich zusammenschalten.“
Sendervielfalt in 16 Bundesländern Foto: Lange
Den Ländern schwebt etwas anderes vor: Sie wollen die Zahl der 69 ARD-Hörfunkwellen verringern. Jede ARD-Anstalt dürfte demnach künftig nur noch vier Radioprogramme betreiben. Für Mehr-Länder-Sender wie SWR, NDR oder MDR könnte es ebenso Sonderregeln geben wie für Sender mit großem Sendegebiet. Würden die Länder diesen Spielraum ausnutzen, blieben immer noch 55 Wellen übrig. Hallenberger würde daher noch drastischer kürzen, gerade bei den Hörfunkangeboten mit nahezu identischem Musikprofil. „Muss wirklich jede ARD-Anstalt eine eigene Popwelle, ein Rentnerradio und einen Schlagersender mit jeweils sehr überschaubarem regionalem Anteil betreiben? Hier würde ein jeweiliges bundesweites Angebot völlig genügen. Auch die Zahl der vielen Jugendwellen ließe sich leicht verkleinern.“ Ergänzend zum Referentenentwurf schlägt die KEF „die Neuzuordnung beitragsferner Leistungen“ vor. Das bezieht sich unter anderem auf die Landesmedienanstalten. Sie sind für die Aufsicht der Privatsender zuständig und werden überwiegend aus den Mitteln des Rundfunkbeitrages finanziert. Derzeit sind das 1,9 Prozent. Das klingt überschaubar, entspricht bei über 9 Milliarden Euro allerdings einer Summe, mit der sich 100 Fernsehfilme produzieren ließen.
Für Medienkompetenz sollten die Bildungseinrichtungen zuständig sein
Von Gottberg, bis 2020 Professor für Medienwissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, sieht in dieser Hinsicht jedoch keine Reformbereitschaft der Länder, obwohl sich die Rahmenbedingungen seit Gründung der Landesmedienanstalten in den Achtzigerjahren grundlegend verändert haben: „Ihre Ursprungsfunktion lag darin zu überprüfen, ob private Anbieter, die sich um Frequenzen bewarben, die Voraussetzungen des Rundfunkstaatsvertrags erfüllen.“ Außerdem sollen die Medienanstalten überwachen, dass die Bestimmungen zum Jugendschutz und die Vorschriften zum Einsatz von Werbung eingehalten werden.
Damit sind die Einrichtungen bei weitem nicht ausgelastet, weshalb sie mittlerweile auch für die Vermittlung von Medienkompetenz zuständig sind. Das ist nach Ansicht von Gottbergs jedoch keine Aufgabe, „die unbedingt aus der Rundfunkgebühr bezahlt werden muss. Medienpädagogik gehört in die Zuständigkeit der Bildungseinrichtungen der Länder“. Die weiteren Maßnahmen könnten ohnehin frühestens in einigen Jahren wirksam werden: „Es gibt gültige Arbeitsverträge, bei deren Kündigungen wahrscheinlich erhebliche Abfindungen gezahlt werden müssten, auch die Lizenzverträge und Sportrechte können nicht von heute auf morgen gekündigt werden.“ Alles in allem, resümiert der heutige Chefredakteur der medienwissenschaftlichen Zeitschrift „JMS-Report“, sei ein kurzfristiges Einsparen an relevanten Mitteln kaum möglich: „Man kann die Sache nur mittel- bis langfristig angehen.“ Den Vorschlag von CSU-Chef Markus Söder, Rundfunkorchester zu streichen, lehnt er ab: „So viel Kultur sollten wir uns leisten.“ Aber auch so viel Sport, so viel Unterhaltung? Die Ausgaben für die Sportberichterstattung allein im ZDF betrugen laut KEF in den Jahren 2019 bis 2022 über eine Milliarde Euro. Trotzdem warnt Hallenberger davor, hier zu kürzen: „Damit wird die Akzeptanz des Systems noch stärker gefährdet.“ Ein weitaus größerer Teil des Publikum als ohnehin schon würde sich mit Recht fragen: „Warum zahle ich denn überhaupt Gebühren?“ Sein Gegenvorschlag: „nicht bei den Inhalten sparen, sondern bei Bürokratie und Verwaltung. Und natürlich ist die Frage berechtigt, ob der WDR-Intendant wirklich ein höheres Gehalt bekommen muss als der Bundeskanzler“.
Rundfunkgebühren: Status wie früher der Brotpreis
Darüber hinaus weist er darauf hin, dass die Diskussion um die Rundfunkabgabe seit einiger Zeit bedenkliche Züge annehme: „Die Gebühren haben mittlerweile einen ähnlichen Status wie früher der Brotpreis. Es geht längst nicht mehr um die Frage, ob ein Haushalt 58 Cent mehr pro Monat zahlen soll. Im Hintergrund gibt es eine merkwürdige politisch-ökonomische Gemengelage mit schwer zu identifizierenden Akteuren, deren Interessen nicht immer klar auszumachen sind, abgesehen natürlich von der AfD, die das gesamte öffentlich-rechtliche System abschaffen will. Welche Folgen das haben kann, verdeutlicht ein Blick in die USA, wo der Public Broadcasting Service (PBS) in der öffentlichen Wahrnehmung praktisch keine Rolle spielt. In Großbritannien steht die BBC, einst Vorbild für den nach dem Zweiten Weltkrieg ausdrücklich als Mittel zur Demokratieförderung entwickelten deutschen Rundfunk, ebenfalls seit Jahren unter Dauerbeschuss. Für die Demokratie sind solche Entwicklungen nicht gut.“
Neues Finanzierungsmodell?
Vorschlag Auf der am 23. Oktober beginnenden Ministerpräsidentenkonferenz geht es unter anderem um ein neues Finanzierungsmodell für ARD, ZDF und Deutschlandradio: Die KEF soll den von den Sendern angemeldeten Bedarf am Verbraucherpreisindex messen, allerdings abzüglich eines „Rationalisierungsabschlags“. Bliebe der Bedarf unter der entsprechenden Summe, bräuchten die Landesparlamente nicht mehr abstimmen; es sei denn, einer der betroffenen Sender oder mindestens sechs Länder erhöben Einspruch. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hält das Modell wegen der Befugniseinschränkung der Parlamente jedoch für „hoch problematisch“. Die damit einhergehende automatische Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab 1. Januar 2025 um 58 Cent sei „derzeit nicht vermittelbar“.