Grüne und CDU im Landtag geben den umstrittenen Änderungen ihr Okay: Bodycams sollen auch in Wohnungen erlaubt sein, bei Großveranstaltungen wird schärfer kontrolliert. Die Opposition ärgert sich über den Zeitdruck.

Stuttgart - Das neue Polizeigesetz, das Baden-Württembergs Ordnungshütern weitere Befugnisse erteilt, hat eine der letzten Hürden genommen: Die Regierungsfraktionen Grüne und CDU gaben am Dienstag dafür ihr Okay, nachdem in den vergangenen Wochen Polizeigewerkschaften, Gerichte, Anwälte, Kommunalverbände und nicht zuletzt der Landesbeauftragte für den Datenschutz dazu Stellung genommen hatten. Damit kann eine der wichtigsten landesrechtlichen Reformen der Koalition nun abschließend vom Landtag beraten und entschieden werden.

 

Eigentlich ist dies bereits die Reform der Reform, denn das Parlament hatte der Polizei unter dem Eindruck islamistischer Terroranschläge bereits Ende 2017 mehr Kompetenzen gegeben. Dazu zählen die vorbeugende Telekommunikationsüberwachung, Aufenthaltsvorgaben für sogenannte Gefährder sowie deren Kontrolle mittels elektronischer Fußfessel. Auch der Einsatz von Körperkameras, sogenannte Bodycams, wurde erlaubt – allerdings nur außerhalb von geschlossenen Räumen.

Zwei wesentliche Änderungen

Nach der neuen Fassung ist der Einsatz von Bodycams nun auch in geschlossenen Räumen möglich. Außerdem erhält die Polizei bei Veranstaltungen, die ein „besonderes Gefährdungsrisiko“ aufweisen und bei denen erfahrungsgemäß schwere Straftaten begangen werden, sehr weit gehende Möglichkeiten, Personen zu kontrollieren und zu „filzen“. Dies sind – neben Anpassungen an das EU-Recht – die beiden wichtigsten inhaltlichen Neuerungen. Und sie sollen rasch kommen: „Schnell ein Mehr an Sicherheit – das ist mein Ziel“, sagte am Dienstag Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Beide Änderungswünsche des Innenministers hatten die Grünen anfangs abgelehnt. Doch am Dienstag sagte Grünen-Fraktionsvize Hans-Ulrich Sckerl: „Wir haben das Gesetz in unserer heutigen Fraktionssitzung zur parlamentarischen Beratung freigegeben.“ Gleichzeitig wehrt er sich gegen den Vorwurf des innenpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Thomas Blenke, die Grünen würden ein Inkrafttreten des Gesetzes „immer wieder hinauszögern“. Davon könne keine Rede sein, so Sckerl, dem Landtag liege ja noch nicht einmal der Entwurf des Gesetzes zur Beratung vor.

CDU-Wünsche reichen weiter

Grüne und CDU tauschten am Dienstag via Medien noch manch andere Unfreundlichkeit aus. So bedauerte Blenke etwa, „dass die Grünen längst nicht alle Verbesserungen mitgetragen haben, die nach Ansicht der CDU im Polizeigesetz nötig gewesen wären“. Sckerl wiederum fand diesen Vorwurf „ungeheuerlich“, denn der nun vorliegende Gesetzentwurf enthalte exakt das, was zwischen den Koalitionspartnern in mühevollen Verhandlungen im vergangenen Winter vereinbart worden sei – nicht mehr und nicht weniger.

Blenke und Innenminister Thomas Strobl (CDU) hätten der Polizei in der Tat noch viel weiter reichende Befugnisse gegeben, wenn die Grünen dies erlaubt hätten, so etwa die Einführung eines Präventiv-Gewahrsams für Gefährder, aber auch die Möglichkeit, private Computer mit spezieller Software online zu durchsuchen. „Das waren Verschärfungen, die im Koalitionsvertrag nicht vereinbart waren“, sagt Sckerl, „es gab dafür überhaupt keinen Anlass.“ So bleibt es also beim Minimalkonsens.

Die Opposition wartet

Die Opposition wartet derweil ungeduldig auf die abschließende Fassung des 156 Seiten dicken Gesetzespakets. Bereits am kommenden Mittwoch soll – nach dem Plazet der Regierung am Dienstag – die erste Lesung im Landtag stattfinden. „Dann hätten wir einen Tag zur Vorbereitung – so geht man nicht miteinander um“, ärgert sich SPD-Fraktionsvize Sascha Binder. Zwar werde man versuchen, den Zeitplan im Präsidium noch zu kippen, doch letztlich entscheide auch dort die Mehrheit, sagt Binder.

Der SPD-Mann befürchtet, dass der Zeitdruck anhält. Denn wenn auch die zweite Lesung, wie von der Landesregierung gewünscht, vor der Sommerpause über die Bühne gehen soll, müssten Innenausschuss und Ständiger Ausschuss Sondersitzungen abhalten. Dabei habe sich doch schon in der Vergangenheit gezeigt, gibt Binder zu bedenken, dass in solchen Anhörungen und Diskussionen oft noch gravierende Änderungen erreicht werden. Das Polizeigesetz, eine der wichtigsten landesrechtlichen Regelungen überhaupt, wird seiner Meinung nach nicht ausführlich und sorgfältig genug beraten.