Die Bundestagsfraktionen tüfteln an einem neuen Wahlrecht. Das Parlament wird weiter wachsen.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Berlin - Wählen ist eigentlich eine einfache Sache. Wenn es um den Bundestag geht, so genügt es, zwei Kreuze zu machen. Kompliziert wird die Angelegenheit erst, sobald die Stimmen ausgezählt sind und in Parlamentssitze umgerechnet werden müssen. In Deutschland wirft das besondere Probleme auf, weil die Ahnherren unserer Republik die Zuteilung der Mandate besonders gerecht gestalten wollten. Daraus erwachsen aber neue Schwierigkeiten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht schon das Wahlrecht 2008 gekippt hatte, verwarf es im Sommer auch die von der Koalition beschlossenen Korrekturen.

 

Jetzt tüfteln die Parlamentsgeschäftsführer der Bundestagsfraktionen an einer neuen Version, die den gestrengen Anforderungen aus Karlsruhe gerecht werden soll. Zuletzt waren drei konkurrierende Modelle im Gespräch. Diese Woche wird weiter darüber verhandelt. Noch vor Weihnachten sollen die Abgeordneten über die Novelle abstimmen. In ihrem Urteil vom 25. Juli hatten die Karlsruher Richter vor allem zwei Dinge beanstandet: Zum einen die unbegrenzte Möglichkeit sogenannter Überhangmandate, zum anderen die Frage, wie die Zahl der den Parteien zustehenden Sitze auf die jeweiligen Bundesländer umgerechnet wird.

Die Richter lassen maximal 15 Überhangmandate zu

Überhangmandate sind eine Folge des doppelten Abstimmungsverfahrens bei Bundestagswahlen. Jeder Wähler hat dabei ja zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme entscheidet er, welcher Kandidat aus seinem Wahlkreis in den Bundestag einziehen soll. Die Sieger in den Wahlkreisen haben auf jeden Fall einen Sitz im Parlament („Direktmandat“). Wie viele Sitze einer Partei insgesamt zustehen, wird aus den Zweitstimmen errechnet. Nun kommt es vor, dass eine Partei in einzelnen Ländern mehr Direktmandate erringt, als ihr nach den Zweitstimmen Sitze zustehen würden. Diese überzähligen Mandate bleiben erhalten. Das sind die Überhangmandate. Bei der Bundestagswahl 2009 hatte die CDU 21, die CSU drei, die anderen keine Überhangmandate. Es kam aber auch schon vor, dass die SPD stärker profitierte, 1998 war dies der Fall. Durch die Überhangmandate wird das Wahlergebnis verzerrt. Die Verfassungsrichter haben dem Gesetzgeber in ihrem Urteil ein Limit von maximal 15 Überhangmandaten gesetzt.

Nun stehen drei Reformmodelle zur Diskussion. Die Linksfraktion setzt sich dafür ein, die bisherigen Landeslisten abzuschaffen und die Stärke der Fraktionen nach dem Bundeswahlergebnis zu errechnen. Es ist unwahrscheinlich, dass eine Partei bundesweit mehr Direktmandate erobert, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen würden. Demnach gäbe es keine Überhangmandate mehr.

Ein Parlament mit 900 Abgeordneten?

Die Volksparteien favorisieren ein sogenanntes Ausgleichsmodell. Zunächst sollen die auf die Länder entfallenden Sitzkontingente nicht mehr wie bisher nach der Wahlbeteiligung vor Ort errechnet werden, sondern nach der Größe der Bevölkerung. Es würde sich zunächst um eine fixe Größe handeln, die durch das Wahlergebnis selbst nicht unmittelbar beeinflusst würde.

Wenn in einzelnen Ländern Überhangmandate anfallen sollten, dann würde die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag so lange erhöht, bis die Überhangmandate im Verhältnis der Parteien zueinander vollständig ausgeglichen wären. Damit würde sich der Bundestag aber mit hoher Wahrscheinlichkeit vergrößern. Eigentlich sollte er 598 Sitze haben. Wegen der Überhangmandate sind es im Moment, nachdem einige der gewählten Abgeordneten ihr Mandat aufgegeben haben, 620 Sitze. Nach einem ursprünglich von der SPD ins Spiel gebrachten Modell könnten es bis zu 900 werden – in Zeiten fortgeschrittener Politikverdrossenheit müssen sich die Fraktionen fragen, ob sich ein dermaßen aufgeblähtes Parlament rechtfertigen ließe.

Grüne und FDP neigen einem dritten Modell zu, das im Fachchinesisch der Wahlrechtler als „direktmandatsorientierte Proporzanpassung“ bezeichnet wird. Erfunden hat es der Augsburger Mathematiker Friedrich Pukelsheim, weshalb diese Variante auch „Pukelsheim III“ heißt. Sie würde Überhangmandate in einzelnen Ländern mit Listenmandaten anderer Landeslisten verrechnen. Damit die Parteien, die von Überhangmandaten profitieren, dadurch keinen allzu großen Nachteil erleiden, soll es eine garantierte Mindestsitzzahl geben, die sich an den Direktmandaten orientiert. Auch in diesem Fall würde der Bundestag wohl wachsen – künftige Hinterbänkler könnten sich freuen.